Guthaben Betriebskosten - Heizung aus Zeiten vor ALG II Bezug

  • Hallo,

    ich wurde ab 1. Januar 2020 leider hilfebeduerftig durch längere Krankheit. Habe ich es richtig verstanden aus anderen Artikeln: Rückzahlung Heizung/ Betriebskosten für Jahr 2018, wo ich nicht bei Harz 4 war, in Höhe von 725 Euro gehen ans Amt? Und die neue Rückzahlung für 2019 in Höhe von 501 Euro auch? Ich verstehe es einfach nicht. Es ist doch für Zeiten, wo ich nicht bei Harz 4 war. Und ich werde ja noch jetzt doppelt bestraft quasi, weil ich freiwillig die recht hohen Abschläge im Vorraus geleistet habe und dazu sparsam war mit Verbrauch. Ohne Vorrauszahlung etwas hoeher, wäre das Geld doch auch auf meinem Konto, und es gäbe halt keine Rückzahlung. Dazu hatte ich mit der Wohnbaugesellschaft noch den Ärger, da eben hohe Kosten durch unsanierten Zustand, alte Heizung. Und etwas Neues finde ich nicht in meiner Situation. Geld geht wirklich an Jobcenter? Oder eine Chance, darüber noch zu sprechen beim Amt? Bin in Ostholstein.

  • Wenn der Zufluss der Guthaben zu einem Zeitpunkt mit ALG 2 Bezug stattfindet, ist das Guthaben gem. § 22 Abs. 3 SGB II anzurechnen. Umgedreht würde dir eine Nachzahlung vom JC bezahlt. Du bist nunmal in dem Umfang, in dem du das Guthaben erhalten hast, nicht bedürftig. Es kommt nur auf den Zufluss an.

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