ALG II - ALG I - Bedarfsgemeinschaft und Fragen Einkommen Anrechnung

  • Hallo Ihr,

    ich habe Mal eine Frage und zwar bilden meine Freundin und ich eine Bedarfsgemeinschaft. In der ich ALG-2 beziehe und Sie bekommt im Moment noch Krankengeld wird also auf mich angerechnet. Bald ist es nun so, dass Sie aus dem Krankengeld Bezug rausfällt und ALG-1 bekommt (Sie hat vorher schon gearbeitet) meine Frage ist, wie wird das nun gerechnet oder angerechnet?

    Also wird Ihr ALG-1 auf mein ALG-2 angerechnet, hat Sie da vllt Freibeträge und wie verhält es sich dann z.B. mit Miete oder ähnlichen Kosten? Darf Sie z.B. was dazu verdienen, bekommt Sie ihr eigenes Geld ausgezahlt am Monatsanfang/Ende und wie hoch ist das ALG 1 im Bezug auf ihr vorheriges Einkommen?

    Hoffe die Frage ist nicht zu kompliziert gestellt

  • Einkommen wird in einer Bedarfsgemeinschaft immer auf alle Mitglieder angerechnet, ob es nun Krankengeld. Lohn oder ALG 1 ist. Die Freibeträge bei Krankengeld und ALG 1 sind gleich. Wie hoch das ALG 1 sein wird, kommt darauf an, wie lange sie jetzt schon krank war. Wenn keine fiktive Bemessung gemacht wird, weil der letzte Lohn schon sehr lange her ist, sind es 60% vom Bemessungsentgeld (ohne Kinder).

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