Rückwirkend ALG II erhalten

  • Folgendes:

    Im Oktober würde ich fristlos gekündigt.

    Ich meldete mich dann bei der Argentur für Arbeit arbeitslos, reichte alle Unterlagen ein (Antrag auf Arbeitslosengeld 1 und Nachweise), man sagte mir auch, dass ich erst ALG 2 beantragen kann, wenn ALG 1 abgelehnt wurde. Es verging einige Zeit, bis dieser Ablehnungsbescheid kam (Immer fehlten irgendwelche Unterlagen, Corona etc) in dem steht, dass ich 3 Monate Sperrzeit habe und erst Ende Januar welches bekomme . Jetzt war ich schon 1 1/2 Monate komplett ohne Geld.

    Dann beantragte ich ALG 2. Dieses wurde mir für Dezember 2020 bewilligt.

    Meine Frage jetzt: hätte ich nicht Rückwirkend auch Anspruch für Oktober und November?

    Besteht nicht ein Anspruch auf Grundsicherung?

    Ich mein, ich war zwei komplette Monate ohne Geld, musste mir Geld leihen um Miete und Lebensunterhalt bezahlen zu können und habe somit jetzt natürlich Schulden.

    Wenn mir irgendwer helfen könnte, wäre ich sehr dankbar! :)

  • Wenn du damals im Oktober nicht explizit auch im Jobcenter vorgesprochen hast (oder sonstig dort einen Antrag gestellt hast): nein. Eine Rückwirkung nach § 28 SGB X erfolgt nur, wenn die vorrangig beantragte Leistung (hier ALG 1) abgelehnt oder zurückgefordert wird. Bei dir wurde ALG 1 aber nicht abgelehnt, der Anspruch ruht nur wegen der Sperrfrist, das ist was anderes.

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