ALG II - Wohngemeinschaft - Auszug eines Mitbewohners und Fragen Kosten der Unterkunft

  • Hallo liebe Commity,

    ich kenne mich eigentlich im Allgemein gut aus mit der Gesetztgebung, jetzt ist es aber bei mir recht knifflig geworden und ich weiß nicht mehr genau, wie ich mich jetzt am Besten verhalten soll.

    Ich wohne derzeit noch als eigene Bedarfsgemeinschaft in einer 3er-WG mit zwei anderen eigenständigen Haushalten (keine Leistungsbezieher)

    Zum 31.01.2021 wird uns eine Person verlassen und wir haben (und wollen derzeit) keinen Nachmieter für das Zimmer.

    Die Kaltmiete beträgt insgesamt 434,20€, die Nebenkosten belaufen sich auf 215€.

    Macht eine Gesamtmiete von 649,20€, die bislang gegenüber dem Amt so aufgeteilt ist:

    Ich 189,57 € 29,20 %

    Person 2 220,60 € 33,98 %

    Person 3 239,03 € 36,82 %

    Die Prozentzahlen ergeben sich aus der Größe der einzelnen Wohnbereiche. Die Wohnung hat eine Gesamtgröße von 87,0m².

    Als angemessener Wohnraum in meiner Stadt gelten folgende Regelungen für eine Person:

    max. 45m², 229,16€ Grundmiete, 65,77€ kalte Betriebskosten sowie 52,91€ Bedarf für Heizung und Warmwasser. Machen insgesamt max. 347,84€ für eine Person.

    In der bisherigen 3er Rechnung geht das ja sehr gut auf, aber auch mit zwei Parteien wäre das rechnerisch 50:50 noch möglich.

    Nun wäre mein erster Teil der Frage:

    Wie formuliere ich es am besten, um vom alten Modell in ein neues 50:50 Modell zu kommen? Als was deklariere ich am Besten meinen Teil des neuen Raumes. In der Realität soll das eine Mischung aus Wohnzimmer, Arbeitszimmer, Gästeraum und Abstellraum werden. Bekommt man sowas einfach genehmigt oder sollte man da anders formulieren?

    Kniffliger wird es jetzt noch, da wir bis 30.04.2020 mit einer anderen Person als der jetzigen in der WG gelebt haben. Die alte Person ist jedoch bis heute auch offiziell als dritte Person (im Mietvertrag standen wir zu dritt drin) beim Amt so angegeben. Vom 01.05.2020 – 01.02.2021 haben/hatten wir jetzt aber die besagte neue Person hier mitwohnen. Erstmal alles kein Problem, da die Miete zu denselben Teilen gezahlt wurde, sich somit für mich nichts geändert hat. Problem ist nur, dass wir gegenüber dem Vermieter seit 01.05.2020 nur noch zu zweit im Mietvertrag stehen. Der Vermieter meinte, für Ihn wäre das okay, wir sollen einfach selbst einen Untermietvertrag mit der Person vom 01.05.2020 – 01.02.2021 machen. Das haben wir versäumt bzw. für nicht notwendig befunden. So denkt das Jobcenter jetzt, es ist alles noch wie bisher. Was es ja auch ist, nur dass sich eine Person geändert hat. Problem ist jetzt nur, wenn ich die Änderung einreiche, steht auf dem neuen Mietvertrag ja, dass wir schon seit 01.05.2020 nur zu zweit in der Wohnung leben.

    Daraus ergibt sich meine zweite Frage:

    Kann ich da jetzt einfach die Wahrheit sagen oder hat jemand eine Idee, wie ich da anders vorgehen sollte, ohne dass mir Nachteile entstehen?
    (Eventuell noch nachträglich einen Untermietvertrag aufsetzen? Aber entstehen mir dann nicht Probleme, weil ich den erst jetzt beim Amt einreiche?)

    Das wären also im Kern meine beiden Fragen zusammengefasst:

    Wie argumentiere ich das Hinzukommen des neuen Raumes zur Kostenübernahme mit einer Aufteilung 50:50 und was mache ich bezüglich des Mietvertrags, der ja so schon seit 01.05.2020 gilt.

    Ich bin gespannt auf Eure Antworten und danke im Voraus!

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