ALG II Antrag für Selbständige abgelehnt wegen zusätzlicher Ausbildung

  • Hallo und danke an alle, die sich hier die Mühe mit dem Forum machen :thumbup:

    vielleicht kann mir hier jemand eine Einschätzung / Ratschlag geben.

    Meine Partnerin (40) und ich (50) sind seit 5 Jahren selbständig (einer selbständig, einer angestellt mit einem kleinen SV-pflichtigem Entgelt). Im letzten Jahr haben wir als Bedarfsgemeinschaft wegen der Corona-Krise und zwangsweiser monatelanger Schließungen unseres Betriebes ALG II nach dem Sozialschutzpaket beantragt und auch bekommen. Sofort nach Genehmigung der Wiedereröffnung unseres Betriebes nach fünf Monaten Zwangsschließung haben wir den Bezug gestoppt. Soweit alles ok.

    Nun ist unser Betrieb seit 02. November wieder zwangsweise geschlossen. Die monatlichen Fixkosten des Betriebes von rund 3.000 Euro werden zu 90% vom Überbrückungsgeld II abgefangen (abzgl. einiger Sachen), also ein Teil der betrieblichen Kosten wird aufgefangen (hat nichts mit ALG II zu tun, nur als Info). Es gibt ein negatives Betriebsergebnis von etwa 500 Euro im Monat..

    Die privaten Einkünfte sind natürlich 0, bis auf ein wenig Kurzarbeitergeld von 280,-eur, die es für die SV-pflichtige Beschäftigung gibt. Also haben wir als Bedarfsgemeinschaft erneut (für die Zeit der Zwangsschließung) ALG II beantragt.

    Der Unterschied zu dem letzten Bezugszeitraum von ALG II: Wir haben im September, zusätzlich und neben der Selbständigkeit, eine Ausbildung an einer medizinischen Berufsfachschule begonnen. Die Ausbildung wird nicht vergütet.

    Der Antrag auf ALG II vom 12.12.2020 wurde nun heute abgelehnt.

    Begründung:

    Zitat

    "Sie haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, weil Sie in Ausbildung sind und diese Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAfÖG) oder der §§ 61 Absatz 2, 62 Absatz 3, 123 Nummer und 124 Nummer des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - SGB Ill dem Grunde nach förderungsfähig ist. Auszubildende haben über die Leistungen nach § 27 SGB II hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

    Die Entscheidung beruht auf § 7 Absätze 5 und 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)."

    Das klingt plausibel, aber so etwas hatten wir natürlich nicht bedacht. Es gibt keine Vergütung für die Ausbildung und aufgrund unseres Alters gibt es auch kein BaföG. Noch viel bescheuerter kann es ja kaum laufen. Wenn wir beide unsere Ausbildung wieder abbrechen würden, bekämen wir wenigstens ALG II in der Zeit der Betriebsschließung. Wir gehen davon aus, dass wir bis wenigstens April oder Mai schließen müssen und der Zeitraum ist zu lang, um von Nichts zu leben...

    Oder gibt es irgendwelche Möglichkeiten der Einrede? Härtefall- oder Ausnahmeregelungen?

    Irgendwo habe ich gehört, dass es in bestimmten Konstellationen Ausnahmen gibt, in Bezug auf vorherige Schul/Berufsausbildungen (Schulabschluss nachgeholt um diese Ausbildung zu machen zb) oder auch in Bezug auf bestimmte Zeiten / Berufstätigkeit neben der Ausbildung etc.

    Hat jemand eine Idee?

    Gruss

    asadebaw

  • Es gibt keine Härtefall-oder Ausnahmeregelungen, die hier greifen. Diese stehen in § 7 Abs. 6 SGB II. Würdet ihr Bafög bekommen, wäre aufstockend ALG2 möglich. Oder wäre es wegen Einkommen oder Vermögen abgelehnt. Aber die Ablehnung wegen Alter ist keine Ausnahme.

  • Danke, Tamar, das ist frustrierend :(

    Ein Bafög wurde übrigens nicht abgelehnt, sondern erst gar nicht beantragt (hatte ich in meinem Post nur unzureichend formuliert).

    Erstens wegen des Alters, zweitens weil wir die Ausbildung eigentlich selbst mit unserem Einkommen aus der Selbständigkeit finanzieren wollten bzw. auch finanziert hätten.

    Ich konnte jetzt aber auch beim BaföG keine Ausnahme finden, mit welcher wir in unserer jetzigen Situation einen Anspruch hätten - auch wenn er nur zeitlich befristet wäre für die Corona-Zeit (genauer gesagt für die Monate ohne Einkommen).

    Oder ist vielleicht hier jemandem eine Ausnahme bekannt (auch wenn das nichts mit Hartz4 zu tun hat..) ?

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