Aufstockung bei Kurzarbeit

  • Ich werde für Januar 2021 komplett in Kurzarbeit gehen. Nun muss ich mein Kurzarbeiter Geld aufstocken. Ich habe den vereinfachten Antrag auf Hartz4 ausgefüllt. Jedoch verlangt man noch eine Verdienstabrechnung für die Anlage EK.
    Die aktuellste Abrechnung die ich habe ist von Dez. 2020 mit meinem regulären Gehalt und somit zu hoch zum aufstocken.
    Das Kurzarbeitergeld bekomme ich ja erst am Ende des Monats Januar 2021 also kann ich da auch noch nichts vorlegen.

    Muss ich jetzt bis zum Ende des Monats mit dem Antrag warten, bis ich die Verdienstabrechnung mit Kurzarbeit für diesen Monat vorweisen kann und Gefahr laufe meine Miete nicht zahlen zu können?

  • Ungewöhnlich, dass ein Arbeitgeber schon auf noch nicht erbrachte Arbeit vorleistet. Das Jobcenter kann aber erst korrekt rechnen, wenn es, dein niedrigeres Einkommen kennt. Wenn es Kurzarbeit Null ist, kann dein Arbeitgeber es dir vielleicht jetzt schon bestätigen? Dann kann das JC fiktiv die Höhe des Kurzarbeitergeldes berechnen und dafür eine vorläufige Bewilligung machen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!