ALG II Antrag - Selbständigkeit - Auszug bei Eltern Ü25

  • Hallo liebe Community,

    folgende Sachlage. Mein Bruder hat Anfang des Jahres eine Selbständigkeit begonnen. Trennung von der Freundin und aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und bei unserer Mutter untergekommen auch um Kosten zu sparen, bewusst da er die Selbständigkeit anstrebte.

    Die Anfangsmonate der Selbständigkeit verliefen wie geplant gut. Seit dem ersten Lockdown gehen die Geschäfte zurück. Seit dem zweiten Lockdown noch wesentlich stärker. Der Jahresgewinn liegt nun unter 2400 Euro. Das Geschäft hat sich allerdings bewiesen, daran liegt es nicht. Bis Oktober war mein Bruder noch geringfügig angestellt, leider ebenfalls wegen C betriebsbedingt gekündigt.

    Unserer Mutter (Rentnerin) und ich haben ihn so gut wie es eben geht finanziell unterstützt. Alle Ersparnisse sind nun aufgebraucht.. und das Schlimmste es "kriselt" sehr stark zwischen ihm und meiner Mutter. Normal war ein Auszug schon lange vorgesehen allerdings aus genannten Gründen nicht möglich.

    Wir haben versucht uns zu informieren. Aufgrund der aktuellen Lage ist schwierig persönlich Beratung zu erhalten, daher hoffe und bitte ich um Ihre Hilfe.

    Er ist nun in der Vorbereitung den "Vereinfachter Antrag" auf ALG2 zu stellen. *********Wir

    sehen darin die einzige noch bleibende Möglichkeit?! Alle anderen C Hilfen stehen ihm laut

    Aussage Gründungsberater nicht zu.

    Nun wissen wir bei einigen Punkten nicht was wir eintragen sollen. Ich versuche ihm dabei zu helfen. Wir wollen natürlich alles wahrheitsgemäß schildern uns allerdings auch kein Eigentor schießen.

    Frage 1 -

    Mein Bruder zahlt offiziell keine Miete an meine Mutter. Hat aber soweit er konnte mit Einkäufen und Ähnlichem "ausgeglichen"/ unterstützt. Nun soll unter Punkt 3 Kosten für Unterkunft und Heizung eingetragen werden /bzw. Anlage HG Punkt 5. "Angaben zu den Kosten der Unterkunft". Wäre es Ratsam den "Ausgleich" zu beziffern und einzutragen?

    Frage 2 -

    Unter 4 Hauptantrag "Ich fühle mich gesundheitlich in der Lage, eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben."- Ist es notwendig hier Ja oder Nein anzukreuzen?

    Frage 4 -

    Mein Bruder ist im Grunde zu stolz und hätte viel früher Unterstützung beantragen sollen. Ich nehme an das erst ab Antragstellung gerechnet wird und rückwirkend kein Anspruch besteht?

    Frage 5 -

    Würden meinem Bruder Zuschüsse für eine eigene Wohnung zustehen? Und ggf. Zuschüsse für einen Umzug? Unsere Mutter und er wohnen aktuell in xxxxxxxx, mein Bruder würde gerne wieder andere Stadt ziehen, in welcher Stadt wäre der zur Sicherung des Lebensunterhalts zu stellen?

    Frage 6 -

    Da noch kein Jahresabschluss vorliegt. Wird der Gewinn aus der Selbständigkeit am besten durch die Gewinn- und Verlustrechnung oder durch eine Einnahmen-Überschussrechnung dargestellt. Müssen alle Zahlen erkennbar sein oder kann/soll man Posten schwärzen?

    Vielen Dank bereits für diejenigen die sich unserer Sache annehmen mag, ich weiss das gerade in der aktuellen Lage mehr den je gefragt wird!

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus C.

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  • 1. Wenn er sich nicht konkret an den Mietkosten beteiligt, wohnt er mietfrei. Seine Einkäufe haben damit nichts zu tun. Ihr solltet schon wahrheitsgemäße Angaben machen.

    2. Da er ja wohl gesundheitlich in der Lage ist, zu arbeiten: was wohl? Natürlich ja.

    3. Es gibt keine Frage 3.

    4. Ab dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Natürlich nicht für die Vergangenheit.

    5. Das muss das JC im Einzelfall entscheiden.

    6. Das JC hat dazu eigene Vordrucke (EKS). Und Belege (Rechnungen etc) benötigt er natürlich auch. Das Jobcenter gibt sich nicht mit ein paar eingetragenen Zahlen zufrieden. Was da zu schwärzen wäre und wieso, verstehe ich nicht.

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