Jobcenter zahlt die angemessene Miete nicht voll

  • Hallo zusammen,

    ich bin ganz neu hier und habe da mal eine Frage: naja haben ja alle Fragen :lol

    Ich wohne in meiner jetzigen Wohnung seit 2017 und mir wurde damals von vornherein gesagt das diese Wohnung zu teuer ist. Da ich zu der Zeit noch mit meinem Sohn in einer 105 qm großen Wohnung gewohnt habe und mein Sohn ausziehen wollte musste ich mich schnell entscheiden. Denn alleine hätte ich die große Wohnung nicht zahlen können. Da die Wohnungslage hier sehr angespannt ist, musste ich mich schnell entscheiden. Damals hatte ich auch noch einen anderen Job und konnte das aus eigener Tasche aufstocken. Mein heutiger Job ist vom Verdienst kleiner. Trotzdem zahle ich die Differenz. (bekomme aufstockendes ALG II)

    Meine jetzige Wohnung : 43 qm - 395,-€ kalt (ohne NK) plus 125-€ Nebenkosten inkl. Heizung. Das war zu teuer. Man hat damals nur 389,-€ inkl. Nk ohne Heizung akzeptiert. Deshalb hat man einfach den Betrag der alten Wohnung übernommen. Die haben dabei aber vergessen, das es nur mein Anteil der Miete war. Die andere Hälfte hat ja mein Sohn bezahlt. Diesen Anteil zahlen die heute noch. Als würde ich da noch wohnen. Zwischenzeitlich hat man dann mal etwas angehoben. Auf heute 394,-€. Das war 2019.

    Jetzt hat sich die angemessene Grundmiete zur Berechnung erhöht auf 416,-€ und zwar schon seit letztes Jahr.

    Habe nun meine neue Berechnung bekommen. Diese beläuft sich immer noch auf 394,-€.

    Jetzt die Frage:

    Muss das Jobcenter nicht wenigstens diese angemessenen Wohnkosten tragen und die 394,-€ auf 416,-€ anheben? :dash

    Vielen Dank und ein gesundes neues Jahr 2021

    Nina

  • Das JC ist bei deinem Umzug offenbar nach § 22 Absatz 1 Satz 2 SGB II vorgegangen, indem es nach dem Umzug nur die Miete berücksichtigt, die es vor Umzug berücksichtigt hat.

    Nach der Rechtsprechung des BSG muss dieser Betrag immer dann angepasst werden, wenn die Kommune ihre Richtlinien für die angemessenen Kosten der Unterkunft ändert. Wahrscheinlich war das jetzt der Fall.

    Mieterhöhungen des Vermieters spielen da keine Rolle.

  • Oh vielen Dank Tamar -

    ja die Kommune hat die Angemessenheit angehoben. Allerdings schon seit letztes Jahr Juni. Muss dann das Jobcenter nachzahlen? Ich denke aber mal wohl nicht. Aber dann müsste ich jetzt Widerspruch einlegen gegen den Bescheid. Der ist vom 01.12.2020 Hoffentlich ist es nicht schon zu spät dafür. Habe heute allerdings schon eine Email an die geschrieben, weil ich es heute erst gesehen habe.

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