Erstausstattung Widerspruch Ablehnung

  • Ich habe viele Jahre auf den kanaren gelebt und musste wegen corona die Inseln verlassen. Bin jetzt seit 4 Monaten in Deutschland und beziehe Hartz IV. Da es auf Kanaren fast nur moebelierte Wohnungen gibt, habe ich auch keine Möbel. Also ich einen Antrag auf Erstausstattung gestellt. Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung, kein Anspruch, da ich nicht zu einer gewissen Gruppe gehöre und schon mal in meinem Leben Möbel gehabt haben muss. Zwischenzeitlich wurde bei mir Krebs diagnostiziert. Ich schlafe auf dem Fussboden auf einer Matratze und man schreibt in der Ablehnung des Widerspruchs, ich könnte ein Darlehen beantragen...

    Mir fällt nichts mehr ein...

  • Naja, wenn ich das Darlehen beantrage, dann kann ich nicht gleichzeitig klagen. Dann akzeptiere ich doch den Ablehnungsbescheid, oder?

    Ausserdem wollte ich wissen ob eine Klage überhaupt sinnvoll ist?

  • Hallo!

    Bitte korrekt die Frage von Tamar beantworten:

    Wieso "noch"? Von wann ist der Widerspruchsbescheid?


    Oder anders: was ist überhaupt deine Frage? Was wolltest du mit deinem Eingangsbeitrag erreichen?

    Präzise Antworten notwendig! Konzentriere dich bitte auf den

    Beitrag von Tamar .

    Gruß

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