Ablehnungsbescheid §7 Absatz 1 Satz 2 - Welcher Widerspruch sinnvoll?

  • Grüßt euch alle zusammen,

    wünsche direkt einen guten Rutsch ins neue Jahr.

    Stehe etwas auf dem Schlauch und benötige eure Hilfe.

    Kurze Daten zu mir, EU Bürger aus Estland, in D aufgewachsen, Kindergarten, Grundschule, Gymnasium, Berufsausbildung (Abgeschlossen) und eine anschließende Arbeit habe ich alles in D absolviert.

    Seit 2009 war ich in der ganzen Welt unterwegs und auch in den verschiedenen Ländern am Arbeiten. Vor zwei Monaten hat es mich dann wieder nach D verschlagen und werde hier vorerst auch länger bleiben.

    Die Arbeitssuche stellt sich aber schwierig dar, die Corona Krise macht es nicht einfacher.

    Gut dachte ich mir, habe ja mit Sicherheit einen Anspruch auf Hartz 4 Leistungen, aber Pustekuchen, der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung das ich nur wegen der Arbeitssuche nach D gezogen sei.

    Bin auch ein braver Brüger. gemeldet in BW seit dem 2.11.2020

    Soweit mir bekannt ist gehört Estland zu der EFA Ausnahmeregelung, so richtig schlau werde ich daraus aber auch nicht, ob das jetzt wirklich irgendeinen Vorteil für mich hat.

    Habt ihr gute Ratschläge und hilfreiche Tipps?

    Bedanke mich bereits im voraus für eure Hilfe.

    MfG Bohrbuchse

  • Du musst nachweisen, daß du dir bereits eine Arbeitnehmereigenschaft in Deutschland erworben hast und unfreiwillig arbeitslos wurdest, also deinen letzten Job in Deutschland nicht gekündigt oder schuldhaft verloren hast. Das macht die Agentur für Arbeit.

    Zum Ganzen kannst du in den Fachlichen Weisungen der Agentur für Arbeit zu § 7 SGB II ab Kapitel 1.4.4 nachlesen.

  • Servus,

    die letzte Arbeitsstelle in D wurde mir aus betrieblichen Gründen gekündigt, damals gab es dann auch noch ALG I.

    Reicht hier der Auszug aus der Rentenversicherung? Den alten Vertrag oder die Kündigung werde ich schon vor Jahren entsorgt haben.

    MfG Bohrbuchse

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