Konto für meinen Enkel

  • Hallo zusammen,

    da ich für meinen Enkel aus rechtlichen Gründen ( nur Eltern dürfen das ) kein Konto eröffnen konnte, hat meine Tochter dies vor ein paar Jahren für mich getan und mir die Papiere übergeben. Das Konto wird bei einer Direktbank ausschließlich von mir online geführt. Nur ich habe die Zugangsdaten. Mein Enkel ist jetzt 6 Jahre und wenn er erwachsen ist, soll er das Geld bekommen. Meine Tochter bekommt Harz 4. Nun macht das Jobcenter Ärger und will Nachweise, dass meine Tochter keinen Zugriff auf das Konto hat. Die Bank macht das nicht. Meine Bestätigung recht dem Jobcenter auch nicht. Dabei gibt es ein Urteil des Sozialgericht Gießen von 2014, Az: S 22 AS 341/12 das Sparbücher von Großeltern für Enkel Harz 4 sicher sind. Hoffe mir kann jemand helfen.

    Vielen Dank

  • Die Eltern haben aber nicht die Zugangsdaten für das Online Konto, also haben sie auch keinen Zugriff auf das Konto.

    Was ist denn mit dem Urteil aus Gießen?

    Einmal editiert, zuletzt von martech (24. Dezember 2020 um 11:53)

  • Als Vertreter des Kontoinhabers ist es ja wohl eine Leichtigkeit den Zugang von der Bank zu bekommen.

    Was soll mit dem Urteil sein? Es ist ein einzelnes altes Urteil einer niederen Instanz zu einem Sparbuch.

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