ALG II - Kosten der Unterkunft - Vorlage von Dokumenten

  • Hallo,

    Mein Anliege:

    Ich beziehe Hartz 4 !!!

    Ich habe zwei Schreiben Vom Jobcenter bekommen.

    Im ersten schreiben wurde ich aufgefordert eine aktuelle (1)Mietbescheinigung, eine bzw die letzte (2)Heiz- und Betriebskostenabrechnung einzureichen. Sowie den nachweis eines "eventuellen" (3)Heiz und Betriebskosten Guthabens nachzuweisen zb mit ein Kontoauszug.

    Bei mir wird die Heizung mit der Stromrechnung bezahlt und mein Energieversorger kann das nicht differenziert darstellen da alles auch warm wasser (Durchlauferhitzer) über strom läuft. Nur ein Strom Zähler pro wohnung.

    Ich habe eine aktuelle (1)Mietbescheinung nachgereicht und ausversehen die (2)Betriebskostenabrechnung von 2018 eingereicht. Leider eine woche zu spät. Mein Fehler.

    aus der Mietbescheinung geht hervor das die Wohnung mit E-Nachtspeicher Heizung ausgestattet ist.

    (3) einenen eventuelles Guthaben nachweis habe ich nicht bekommen und dachte das das aus der Btriebskostenabrechnung hervorgeht. (wie soll man den sonst einen nicht erhalt eines Guthabens belegen?!)

    Dan erhielt ich einen Schreiben das ich das alles zu spät eingereicht habe und auch die Falsche Betriebskostenabrechnung eingereicht habe und der nachweis über ein "eventuelles" Guthaben für Heiz und Betriebskostenguthabens nicht eingereicht habe.

    Nun wurde von mir komischerweise nochmal das gleiche verlangt , hinzu kommt das jetzt sogar noch die Heizkostenabrechnung von 2017/18/19/20 verlangt wird. weiterhin die Betriebskostenabrechnung von 2019 aber in klammern auch noch mal geschrieben "(1.01.2018-31.12.2019)" (Obwohl im ersten schreiben nur das von 2019 verlangt wurde) (und ich 2018 ja ausversehen eingereicht habe) Und noch einen nachweiss über einen "eventuellen" Heiz und Betriebskostenguthabens. Ich habe kein Guthaben bekommen . (wie soll ich das belegen)

    Ich fühle mich etwas etwas geärgert.

    -Eine akteulle Mietbescheinigung hatte ich bereits eingereicht.

    -Betriebskostenabrechnung von 2018 habe ich eingereicht (verlangt wurd 2019) nun jetzt auch nochmal 2018 und 2019. (Das habe ich aber jetzt nochmal beantragt vom vermieter da ich vielles weggeschmiesen habe)

    Heizkosten sind in den Stromrechnungen drin und die habe ich auch nicht mehr in meinen unterlagen. Mein Energieversorge wahr früher XYZ, danach YZX, nun ist YZX von ZYX übernommen. die website mit dem kunden login von YZX gibt es nicht mehr. Man wird nach ZYX weitergeleitet. Nach mehrmaligen telefonieren wahr klar das ich und alle in unserem Haus nicht zu ZYX mitgenommen werden konnte (Wegen Nachtspreicher und Kartellrechlichen gründen , ZYX würde dan zu stark auf den Markt werden ) sondern zu einen anderen Anbieter.

    Ich hatte bereits von XYZ unterlagen an das Jobcenter (auf anfrage für Heizunskosten ) weitergereicht aus dem hervor geht das mein Versorge in unseren Haus die Heizkosten nicht differenziert darstellen kann. Bzw einzel ausweisen kann. Dan wahr auch alles ok.

    Ich habe aufjedenfall die Stromrechnungen für die genannten Jahre nicht mehr und im internet Steht das das unzulässige Daten sind ohne rechtsgrundlage.

    Muss ich die Stromrechnungen über 4 Jahre nochmal besorgen?

    Wie kann Ich belegen das ich kein Heizungs und Betriebskostenguthaben bekommen habe?

    Muss ich jetzt nochmal für 2018 die Betirebskostenrechung einreichen obwohl ich das schon beim letzten mal eingereicht habe?

    Danke

    mfg

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    Titel-Korrektur

  • Wenn du mit Strom heizt, muss das JC auch prüfen können, ob ein Heizkostenguthaben entstanden ist. Bist du also seit mindestens 3 Jahren im ALG 2 Bezug, hat das JC natürlich ein Anrecht auf Vorlage der Abrechnungen.

    Aus den Abrechnungen sollte ja ersichtlich sein, ob es zu einem Guthaben oder einer Nachzahlung kam. Wenn es immer nur Nachzahlungen waren, brauchst du auch keine Nachweise zu irgendwelchen Guthaben einreichen. Solange das JC die Abrechnungen nicht kennt, weiß es auch nicht, ob es Guthaben gab und fordert die Nachweise eben mit dem Hinweis "eventuell" an. Ansonsten zögert sich doch sonst alles nochmal hinaus.

    Wenn die BK-Abrechnung für 2018 schon eingereicht ist, brauchst du sie natürlich nicht nochmal einreichen.

  • Bei mir wird und wurde immer wieder einiges gefordert sowie kontoauszüge , Nachweise ecetera. Aber ich fühl mich ein wenig schikaniert. Im ersten schreiben wollten die nur die aktuellen unterlagen. Im zweiten schreiben, plötzlich die unterlagen der letzten jahre. Was für sanktionen könnte ich den bekommen wenn ich die Stromrechnung bzw Heizkosten Rechnung garnicht einreiche?

    Frohes fest und viellen lieben dank.

    Kommt gut ins neue Jahr.

  • Wenn du nichts einreichst, bekommst du ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeld an den Hals und das, JC fordert die Nachweise dann über Vermieter/Versorger ab oder fordert ganz einfach erstmal alle Neben- und Heizkosten, die es für gewährt hat, zurück.

    Entschuldige mal bitte, du bist dir offensichtlich nicht bewusst, dass du die Abrechnungen von dir aus einreichen musst, wenn du ALG2 erhältst. Das gehört zu deinen Mitwirkungspflichten! Wo hier Schikane sein soll, kann ich nicht erkennen. Im Gegenteil, du kommst deinen Pflichten nicht nach.

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