Kosten der Unterkunft - AlG II und Fragen

  • ALG2 + 50-60qm häuschen

    hallo,

    beispiel

    eltern eines(r) alg2 bezieherINN erben 100.000€. die bauen davon ein ein kleines "luxushäuschen" (45-60qm, extrem energie-effienzient...kosten und sonstiges im rahmen der vom JC geforderten ansprüche). die eltern vermieten die whg ihrem kind. alles im rahmen der leistungen.

    darf das kind das häuschen nach dem ableben der eltern weiter bewohnen/behalten?

    Titel-Korrektur

  • ja. das mit der miete war mir bewusst. also könnte man theoretisch von dem betrag xyz sich ein energiesparhäuschen im grünen (solaranlage aufm dach, neueste dämmstandards usw.) bauen, muss eben nur die größe der wohnfläche beachten. insofern könnte selbst für 1 person ein haus mit einer fläche von bis max. 70qm erlaubt sein insofern sich das mit den nebekosten deckt?

    wo wir schon mal dabei sind. zähtl ein garten ähnlich wie ein balkon auch zur wohnfläche oder könnte der auch entspr. ausfallen?

  • "Man" könnte nicht. In deinem Beispiel sind es andere, die für jemanden etwas bauen.

    Was ein Garten "wie ein Balkon" sein soll, weiß ich nicht. Meinst du einen Wintergarten? Die Angemessenheit von Grundstücksgröße und Wohnraum der Immobilie sind getrennt zu betrachten.

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