ALG II Weiterbewilligungsantrag und Fragen zur Bearbeitungszeit

  • Hallo und guten Abend.

    Wie im Titel schon steht wurde mein Weiterbewilligungsantrag noch nicht bearbeitet bzw habe ich noch keinen Bescheid darüber erhalten. Eingereicht hatte ich diesen Antrag am 13. 11. 2020. Mein Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2020. Ich habe letzte Woche Mittwoch beim Jobcenter angerufen und mir wurde gesagt das mein Antrag eingegangen ist, das konnte mein Gesprächspartner im System sehen, und es sollte sich ein Sachbearbeiter bei mir rückmelden. Was leider nicht geschah.

    Heute ist mittlerweile der 19.12.2020 und ich mache mir Sorgen ob denn mein Antrag noch rechtzeitig bearbeitet wird. Ich möchte auch ungern noch länger untätig warten und ein weiterer Anruf beim Jobcenter scheint mir wenig erfolgversprechend.

    Mir ist klar und ich habe auch Verständnis dafür das die Leistungsabteilungen in den Jobcentern Aufgrund der Corona Pandemie sicherlich überlastet sein werden, trotzdem muss ich im Januar meine Rechnungen bezahlen. Ich hoffe ja noch das mein Bewilligungsbescheid nur verspätet bei mir eintrifft.

    Meine Frage ist was tue ich jetzt? Anrufen scheint keine brauchbare Option zu sein. Per Mail nachfragen? Persönlichen Termin erbitten? Doch gleich zu einem Gericht mit Eilantrag oder so? Einen Rechtsanwalt habe ich nicht und kann ihn mir auch nicht leisten.

    Ich wäre für Hilfe sehr dankbar.

    LG aus HH

  • Das hilft mir leider garnicht.

    Ich wurde letzte Woche schon telefonisch hingehalten und außerdem sollte bekannt sein das telefonische Absprachen im Zweifelsfall nichts wert sind.

    Was ist denn mit einer Untätigkeitsklage oder ähnlichem? Wieviel Zeit kann ein Jobcenter sich mit der Bearbeitung lassen? Gibt es da gesetzliche Vorschriften? Wie reicht man so eine Klage ein? Beim zuständigem Sozialgericht sicherlich...aber wie? Einfach formlos anschreiben? Wie schnell geht sowas dann?

    Nächste Woche endet mein Bewilligungszeitraum und schon am 02.01. muss ich meine ersten Rechnungen bezahlen...ich bin nicht in der Stimmung für weiteres unverfängliches Geplänkel mit dem Jobcenter.

  • Eine Untätigkeitsklage kannst du nach 6 Monaten erheben, da ist also noch viel Raum.

    Ich rate dir weiterhin, es nochmals mit einem Anruf zu versuchen. Denn mehr ist derzeit nicht möglich, da du noch keinen Auszahlungsanspruch für Januar hast.

    Sprich an, dass du es mehrfach versucht hast, dass dir Rückrufe zugesichert wurden und man das nicht eingehalten hat und bitte um Rückruf des Teamleiters. Du kannst natürlich auch darauf hinweisen, dass du, sollte dein JC eine gemeinsame Einrichtung aus BA und Kommune sein, dich anderenfalls an das Kundenreaktionsmanagement wenden wirst. Die ganzen Stellungnahmen, die ein Teamleiter dann schreiben muss, sind äußerst unbeliebt, das sollte weiterhelfen.

  • Vielen Dank. Dann versuch ich es morgen nochmal mit einem Anruf. Wie bekomme ich raus ob das Jobcenter Hamburg Billstedt eine gemeinsame Einrichtung aus BA und Kommune ist? Auf die schnelle finde ich auf deren Webseiten nichts darüber.

  • Nach einem etwas konfusem Gespräch mit dem Callcenter des Jobcenters hat mich gerade eben tatsächlich eine freundliche Dame der Leistungsabteilung zurückgerufen und die Sache ist geklärt. Mein Antrag ist scheinbar dort eingegangen...dann aber irgendwie untergegangen. Ich glaube gerade in den Leistungsabteilungen geht es zur Zeit wegen der Coronakrise drunter und drüber.

    Die Dame hat unser Gespräch einfach als telefonischen Antrag genommen, genau so sagte sie es, und wird diesen sofort bearbeiten so das ich morgen oder übermorgen den Bescheid im Briefkasten habe.

    Meine Nerven...ich brauch erstmal Ruhe.

    Wünsche besinnliche Feiertage.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!