Umzug in ein anderes Bundesland und daraus entstehende Bedürftigkeit

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe, dass ich hier alles wichtige direkt zusammenfasse und möglichst wenig offene Fragen entstehen.

    Ich bin derzeit noch in einer Maßnahme nach §16i, die bis 31.08.21 läuft und voraussichtlich nicht verlängert wird.

    Derzeit wohne ich noch mit meinem Sohn habe aber von meinem Vermieter eine Kündig auf Grund von Eigenbedarf erhalten.
    Nun ist es so, dass ich hier keine Wohnung finde und aus diversen Gründen nach **** ziehen und habe auch eine Wohnung gefunden, die im Rahmen der angemessenen KdU von **** liegt. Aktuell bin ich nicht im Leistungsbezug, da ich zum 01. Juli 2020 einen Antrag auf Wohngeld + Kinderzuschlag gestellt habe und immer noch auf die Bearbeitung warte. Wir (Junior, 11 Jahre & ich) haben im Moment knapp 900€ Netto-Lohn + Kindergeld und UVG bei 375€ Miete und 74€ Heizkosten.

    Welche Schritte sind die nun die richtigen für den Umzug und in welcher Reihenfolge, da ich ja vorübergehend wieder in den Bezug falle.
    Bisherige Vorstellungsgespräche liefen immer recht gut ab, scheiterten aber daran, dass ich nicht spontan genug anfangen konnte zu arbeiten auf Grund der Distanz und der fehlenden Wohnung.

    Geht der Umzug auf Grund des vereinfachten Zuganges zu ALGII aktuell leichter?
    Mit welchen finanziellen Einbußen muss ich rechnen?

    Wird die Miete im vollen Umfang übernommen oder nur in Höhe der jetzigen Miete?

    Wie sieht das aus mit einem Darlehn für die Kaution und was ist mit Erstausstattung (Küche, da ich hier eine Küche habe, die dem Vermieter gehört)?

    Ich hoffe, dass ich hier keine Hater-Kommentare bekomme, weil ich mich bedürftig mache, das ist auch gar nicht mein Ziel. Nur ohne den Umzug komm ich nicht raus aus der aktuellen Lage und der Bedürftigkeit (bekomme derzeit weniger, als mir zustehen würde). In ***** kann ich durch das soziale Umfeld und die bessere Kinderbetreuung in den Ferien Vollzeit arbeiten, so dass ich nicht mehr auf weitere Gelder angewiesen bin.

  • Da du derzeit nicht hilfebedürftig bist, kannst du umziehen, wie, wann und wohin du möchtest. Auch die Angemessenheit spielt erstmal keine Rolle. Allerdings würde wahrscheinlich eine Sanktionsprüfung erfolgen, wenn du den Job vor Ablauf der Befristung kündigst.

    Erstausstattung kannst du nach Umzug dann beantragen. Gleiches gilt für ein Mietkautionsdarlehen. Ob es bewilligt wird, muss das neue JC entscheiden. Besonders beim Darlehen habe ich da so meine Bedenken.

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