Schonvermögen bei Anstellung nach §16e SGB II relevant?

  • Moin,

    Ich hab trotz einiger Suche nichts zum Thema Schonvermögen und §16e gefunden, hab mir sogar die kompletten Anweisungen zum §16e durchgelesen aber dazu nix gefunden.

    Seit ein paar Monaten arbeite ich jetzt in einer normalen Arbeitsstelle mit ganz normalem Arbeitsvertrag die ich mir selbst ausgesucht habe, nachdem ich eine 2 jährige IHK Umschulung abgeschlossen habe. Ich verdiene auch ein halbwegs anständiges Einstiegsgehalt, war davor aber ein paar Jahre (inklusive der 2 Jahre Umschulung) Hartz4 Empfänger, und komme eigentlich auch ganz gut mit meinem Hartz4 Satz (also inkl. KDU) über die Runden. Deswegen kann ich momentan jeden Monat knapp 1000€ ansparen, weiss aber nicht ob ich trotzdem nicht über das Schonvermögen auf meinem Konto kommen darf, da ich ja theoretisch noch Kunde beim Jobcenter bin durch die Förderung meiner Arbeitsstelle nach §16e?

    Ich wäre nächsten Monat nämlich über dem Schonvermögen auf meinem Konto, und weiss nicht ob ich quasi dazu gezwungen bin ein Teil meines Geld bis dahin zu "verpulvern" (im Sinne von PC Aufrüsten oder generell Dinge kaufen die ich eigentlich nicht unbedingt brauche aber die schön zu haben wären) oder ob ich erstmal ohne Probleme weiter sparen kann. Falls sich da jemand auskennt würde ich mich über fundierte Antworten freuen.

    mfg

    Ein "Eingegliederter Langzeitarbeitsloser"

  • Danach wird niemand fragen, da nur noch eine Förderung ausgekehrt wird, für deren Bewilligung die Sachlage vor Arbeitsaufnahme maßgeblich war.

    Dass danach mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit keiner fragen oder das überprüfen wird ist mir schon klar. Was mir leider nicht 100% klar ist, ob das auch rechtlich so ist, dass es so etwas wie Schonvermögen bei einer Anstellung nach §16e SGB II nicht gibt. Da ich noch "Kunde" des Jobcenters bin und bestimmte Paragraphen des SGB II also auf mich zutreffen, würde ich gerne wissen, ob das für alle oder nur bestimmte Paragraphen gilt in meiner momentanen Situation.

  • Die Frage habe ich beantwortet, lies nochmal genau nach. Du bist nicht mehr hilfebedürftig aufgrund des Lohnd. Nur noch die Förderung nach 16e erfolgt, für die es nur auf die Förderfähigkeit zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme ankam.

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