Heizkosten sparen Nachzahlung vermeiden

  • Hallo,

    ich wohne seit 4 Jahren in einer nicht isolierten Altbauwohnung im Erdgeschoss ohne direkte Nachbarn. Also quasi von allen Seiten kalte Wände. Die Heiz-und Wasserkosten (u.a.) werden durch eine Firma abgerechnet, die 30% Grundgebühren nimmt. Insgesamt liegen die Heiz,-HeizNK und andere NK für meine 40m² Wohnung durchschnittlich bei 130-150Euro/Monat. Obwohl ich nur mit 16-17 Grad in meiner Wohnung lebe, um die Kostenbelastung nicht noch höher zu haben.

    Seit Juni 2020 bekomme ich nun aufstockendes ALG2.

    Bisher habe ich also immer versucht HK und Wasser zu sparen. Dadurch hatte ich meist ein kleines Guthaben.

    Wenn ich das hier im Forum richtig gelesen habe, muss ich künftig ein Guthaben dem JC zurückzahlen.

    Ich friere häufig und möchte gerne mehr heizen, wenigstens auf 18-19 Grad.

    Wenn dadurch eine Nachzahlung kommen würde, müsste ich diese dann selbst bezahlen?

    vielen Dank für die Antwort(en)

  • Wahrscheinlich gibt es irgendwann eine Kostensenkungsaufforderung. Und danach wird man nur noch angemessene Heizkosten berücksichtigen, was bedeutet, dass auch keine Nachzahlungen übernommen werden.

  • Vielen Dank. Werden denn bei "angemessenen Heizkosten" spezifische Umstände berücksichtigt (zB Einfachverglasung, nicht isolierter Altbau, 30% unbeeinflussbare Grundkosten ) oder hätte ich die Möglichkeit auf diese Umstände hinzuweisen?

  • Kannst du. Das BSG hat solche Umstände aber bereits bedacht, als es urteilte, dass zur Angemessenheit die Höchstwerte des jeweils gültigen örtlichen oder bundesweiten Heizspiegels heranzuziehen sind.

  • ok, danke. Aber noch eine Frage zum Thema:

    Es könnte also dazu kommen, dass meine HK-, HNK und NK wider meinem eigenen Zutun (was dann aus der Abrechnung des Vermieters ersichtlich ist, welcher Posten was kostet) die "Angemessenheit" übersteigen. Dann zahlt das Jobcenter vermutlich diese Nachforderung mit einer gleichzeitigen "Kostensenkungsaufforderung" .

    Sollte im Jahr darauf wieder eine Nachforderung entstehen, muss ich sie selbst zahlen- darf aber in der Wohnung bleiben?

    Oder könnte es sein, dass ich aufgefordert werde eine andere Wohnung zu suchen?

  • Wie du die Kosten senkst, ob durch Umzug, Untervermietung, Anbieterwechsel, Eigenzahlung aus dem Regelsatz etc. ist deine Sache. Allerdings sollte die Eigenzahlung natürlich nicht so hoch sein, dass sich das Amt fragen muss, wovon du überhaupt lebst.

  • ok, vielen Dank. Dann warte ich mal die nächste Abrechnung ab.

    Dieses Jahr war sicherlich für viele Menschen betreffs von Mietnebenkosten gar nicht einschätzbar. Meine Zählerstände habe ich notiert, aber meine Anteile an den Gesamtkosten (auch durch die anderen MieterInnen verursacht) und was der Vermieter auftischt, ist noch ungewiss.

    Dann mal gucken.

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