ALG II Antrag - Studium Ende - Dokumente und Fragen

  • Hallo ihr lieben Leute,

    ich habe kürzlich meinen Antrag auf Leistungen nach SGBII eingereicht. Heute kam mein erster Brief vom Jobcenter. Dazu habe ich ein paar Fragen. Ich habe versucht diese zu gliedern:

    1. Anschreiben, Fehlende Unterlagen zur Abgabe Ihre Antrags auf ALGII

    1.a. Es wird eine schriftliche Begründung zur Antragsstellung gefordert. Ich hatte dazu, dass hier auf hartziv.org veröffentlichte Musterschreiben verwendet und dieses um die Punkte, Studium zu Ende, Verwandte zahlen nicht mehr und noch kein Job ergänzt. Sollte ich das nochmals schildern oder kann ich darauf verzichten? Sollte ich mich überhaupt rechtfertigen? Was wäre hier ein sinnvolles Vorgehen? Ich habe im Internet gelesen, dass hierzu keine Auskunft verlangt werden darf bzw. es keinen rechtlichen Anspruch gibt.

    1.b. Vollständige Kontoauszüge der Kreditkartenkonten. Diese hatte ich ebenfalls eingereicht, anscheinend versteht das Jobcenter nicht, wenn es auf Konten keine Umsätze gibt. Sollte ich diese nochmals einreichen? Dazu muss ich sagen, dass der Empfangsmitarbeiter eine von mir erstellte Empfangsbestätigung nicht quittieren wollte und lediglich einen Poststempel mit Datum auf diese Empfangsbestätigung gemacht hat.

    1.c. Erklärung zu folgenden Zahlungseingängen:

    - Hier geht es einmal um einen Betrag von 16,22EUR - ist das relevant? Dieser ist und bleibt einmalig. Gibt es hier eine Bagatellgrenze?

    - Des Weiteren um die Erstattung der Semestergebühren ca. 300EUR, welche vor Antrag gezahlt wurden. Wollen die mir das jetzt als Einnahme verkaufen? Wie könnte ich mich dagegen wehren?

    - Zusätzlich um eine Erstattung eines Modehauses. Die Rechnung hatte ich per Vorkasse gezahlt, ebenfalls vor Antragsstellung. Hier kommt mir ebenfalls die Idee, dass dies als Einnahme gewertet werden soll. Die Frage wäre hier simultan zu den Studiengebühren.

    2. Wichtige Hinweise und Informationen zu Ihren Pflichten, wenn Sie Leistungen des SGBII in Anspruch nehmen & Informationen zu Datenerhebung und Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 DSGVO für die Kunden vom Jobcenter.

    Muss ich diese Unterschreiben? Ich finde diese Hinweise sehr sehr allgemein und vage formuliert. Ich habe die Hinweise einmal angehangen. Leider, kann ich die Dateianhänge in keine sinnvolle Ordnung bringen, sorry.

    Ich würde mich freuen, wenn ihr mir ein bisschen unter die Arme greifen würdet.

    Vielen lieben Dank im Voraus.

    Euer Erwerbs-loser

    Anbei einmal die "Hinweise und Informationen zu Ihren Pflichten, wenn Sie Leistungen des SGBII in Anspruch nehmen & Informationen zu Datenerhebung und Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 DSGVO für die Kunden vom Jobcenter" als pdf.

    Im Schreiben des Jobcenters steht dazu: "Weiterhin sind die Ihnen heute ausgehändigeten Antragsvordrucke vollständing auszufüllen, zu unterschreiben und mitzubringen".

    Die Dokumente sind für mich keine Anträge, wie vom Jobcenter betitelt sondern lediglich Hinweise.

    Und woraus sich die Pflicht ergeben soll diese auszufüllen und zu unterschreiben ergibt sich mir auch nicht.

    --> Kann da jemand weiterhelfen? Ist die Forderung vom Jobcenter rechtskonform?

    Grüße Loser

    Hinweiseklein.pdf

    Datenschutzklein.pdf

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • Hallo!

    Der Aufforderung des Jobcenters ist vollumfänglich nachzukommen, wenn

    ALG II Leistungen benötigt werden. Das schon vorab grundsätzlich! Es sind

    auch beide Hinweisblätter auszufüllen.

    Studium zu Ende

    Wann wurde das Studium beendet? Exmatrikulationsbescheinigung der Uni wurde

    eingereicht?

    Verwandte zahlen nicht mehr

    Verwandte? Eltern? Jedesfalls stimmt irgendwas nicht, sonst würde das

    Jobcenter nicht nachfragen.

    Vollständige Kontoauszüge der Kreditkartenkonten

    Der Aufforderung ist nachzukommen und Kontoauszüge vorzulegen.

    Erklärung zu folgenden Zahlungseingängen:

    Der Aufforderung ist nachzukommen und Zahlungseingänge plausibel zu erklären.

    Wichtige Hinweise und Informationen zu Ihren Pflichten, wenn Sie Leistungen des SGBII in Anspruch nehmen & Informationen zu Datenerhebung und Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 DSGVO für die Kunden vom Jobcenter.

    Der Aufforderung ist nachzukommen und zu unterschreiben. Wir haben schließlich

    ein Bundesdatenschutzgesetz und das Jobcenter geht hier ganz korrekt vor.

    Gruß

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