ALG II Antrag vereinfacht Corona-Pandemie - Vorlage Dokumente - Krankenkasse und Aktien

  • Hallo,


    mein Antrag für ALG2 wurde nun rückwirkend für ab Oktober bewilligt.

    Zwischenzeitlich hat aber die Krankenversicherung meine Beiträge schon direkt von meinem Konto abgebucht.

    An wen muss ich mich wenden, um die abgebuchten Beiträge wieder erstattet zu bekommen?

    Macht das die Krankenkasse oder das Jobcenter?


    Beitrag in das Thema verschoben. Thema kann weitergeführt werden.

  • Danke!

    und wie ist das bei Essensgeld für den Kindergarten?
    An wen muss ich mich wenden um das Geld zurück zu erhalten?

    (Habe bereits einen Globalantrag für Bildung und Teilhabe gestellt)

  • Bei der BuT Leistung nach § 28 Abs. 6 SGB II kann das Amt selbst entscheiden, ob es direkt an den Versorger oder an dich zahlt (§ 29 Abs. 1 SGB II). Von daher musst du das mit dem Jobcenter klären, wohin das Geld -zumindest für die Monate, in denen du schon das Essen bezahlt hast- gehen sollte.

  • Hallo,


    mich würde gerne eine Weiterbildung machen.


    Übernimmt das JC dafür die Kosten, wenn man bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat?
    Bis zu welcher Höhe übernimmt das JC die Kosten?


    Thema bitte weiterführen! Gesamtsituation wird benötigt

  • Die Ausgabe eines Bildungsgutscheines ist eine Ermessensleistung. Außerdem kommt es auf die Marktfähigkeit des erlernten und des gewünschten Berufs an. Man wird keine händeringend gesuchten Erzieher auf Nageldesigner umschulen. Außerdem ist im SGB II so ziemlich jede Arbeit zumutbar, dass da schon diverse Vermittlungsversuche gescheitert sein müssten, dass man dich auf 2 bis 3 Jahre im ALG 2 belässt (so lange dauert ja nunmal eine Umschulung) und dich nicht schnellstmöglich in Arbeit vermittelt.


    Sollte aufgrund deiner Vermögenssituation absehbar sein, dass du ohne Coronaregeln rausfällst, wird man wahrscheinlich auch keine längerfristige Förderung bewilligen.

  • Hallo,


    habe da mal ne Frage zum Weiterbewilligungsantrag:


    Laut Formular werde ich gebeten, dem JC Unterlagen einzureichen, die ich bereits eingereicht habe. Zum Beispiel steht da: ‚ Bitte legen Sie eine Meldebescheinigung vor, für jede Person die eingezogen ist‘.

    Muss ich die Meldebescheinigung dann nochmal einreichen?


    Muss ich die Unterlagen für die WBA eigentlich per Post zusenden oder genügt alles per Email?

  • Das kann man so pauschal nicht beantworten. Ob die erneute Aufforderung gegen das Übermaßverbot verstößt, hängt z. B. davon ab, von wann die letzte Bescheinigung ist, ob danach wer ein- oder ausgezogen ist usw. Vielleicht einfach nachfragen, wozu es benötigt wird, da du es bereits am xxxx eingereicht hast und sich nichts geändert hat



    Mail ist ein unsicherer Weg. Aber es geht natürlich auch. Am besten ist Fax.