ALG II Antrag vereinfacht Corona-Pandemie - Vorlage Dokumente - Krankenkasse und Aktien

  • Ich habe kürzlich einen vereinfachten ALG2 Antrag gestellt. Er ist noch in Bearbeitung.


    Als Vermögen habe ich unter anderem Aktien angegeben. Vor dem Antrag hatte ich bereits Aktien im Wert von etwa 15.000eur (davon sind 5000eur Gewinn).

    Vor ein paar Tagen (seitdem der ALG2 Anspruch in Bearbeitung ist) habe ich weitere Aktien im Wert von 6.000eur gekauft.


    was muss ich hier beachten?
    kann das JC meinen Gewinn verrechnen, wenn ich die Aktien weiterhin behalte?

  • Die Frage ist unter dem Az B 4 AS 48/20 R derzeit beim BSG anhängig. Die Vorinstand hat jedoch entschieden, dass Spekulationsgewinne Einkommen darstellen

    Zur Überzeugung des Senats ist aber ein kurzfristig erzielter Spekulationsgewinn, der an den Anleger auch in Geld ausgekehrt wird, eher mit Zinserträgen aus einer Kapitalanlage zu vergleichen als mit langfristig realisierten Wertsteigerungen einer grundsätzlich im Bestand bleibenden Geldanlage. Um eine bloße Vermögensumwandlung handelt es sich zur Überzeugung des Senats daher nur insoweit, als der Kläger den ursprünglich aufgewandten Kaufpreis in Höhe von 1.451,95 EUR durch Verkauf 20 Tage später zurückerhalten hat. Der erzielte Überschuss ist als Einkommen zu qualifizieren und unterliegt gemäß

    § 11 Abs.1 S.1 SGB II der leistungsmindernden Anrechnung.

  • Hallo Tamar,

    danke für Deine Nachricht. Ich verstehe aber nicht so ganz wie das Urteil zu bewerten ist.

    Das ist mir zu juristisch. Kannst Du mir vielleicht ganz einfach erklären wie das in meinem

    Fall aussehen sollte?

    Bitte keine Vollzitate und eigenen Beitrag nicht ins Zitat

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  • Hallo Tamar,


    danke für Deine Nachricht.


    Verstehe jetzt. Meine Gewinne zählen also als Einkommen.

    Ich habe dem JC auch angegeben, dass ich zum Zeitpunkt der Beantragung Aktien im Wert von 15.000eur habe (inklusive eines aktuellen ‚plus von 5000eur).
    Mein ‚plus‘ wird aber erst ein Gewinn sobald ich die Aktien verkaufe. Ich will diese aber für den Zeitraum von einem Jahr (Dauer des vereinfachten ALG2) nicht verkaufen.
    Die anderen neuen Aktien will ich auch alle behalten.

    Stellt das dann trotzdem ein Gewinn dar?

  • Hallo,


    meine letzte Arbeitsstelle hatte ich 2019 im Ausland. Vom damaligen Arbeitgeber habe ich damals ein ‘Referenzschreiben’ (=entspricht dem deutschen Zeugnis) auf Englisch erhalten.


    Dieses Schreiben habe ich dem JC zugeschickt. Nun bittet mich das JC wiederholt um ‘eine Vorlage der Kündigung’


    Was kann das JC von mir wollen?

    Beitrag verschoben, Thema kann weitergeführt werden

    Titel-Korrektur

  • Ich habe nur dieses Referenzschreiben, welches einem Zeugnis gleicht.


    Ich weiß nicht was genau mit Vorlage der Kündigung gemeint ist?!?


    (Ich habe gekündigt und der Arbeitgeber hat es mit diesem Referenzschreiben bestätigt.)

  • so ein Mist!

    mit einem Kostenersatz kann ich ja noch leben.

    Eine Sanktion wäre echt hart. (Dann hätte ich glaube ich keinen Anspruch wenn ich mal später eventuell Wohngeld beantragen möchte, oder?)

  • Kostenersatz bedeutet, dass man unter Umständen das gesamte ALG 2 nach Beendigung der Hilfebedürftigkeit zurückzahlen muss. Das ist nicht so hart wie eine Sanktion von 3 Monaten x 30% des Regelsatzes? Komische Ansicht. Wohngeld und ALG 2 gleichzeitig gehen sowieso nicht.

  • Okay, verstehe. Dann habe ich Sanktion und Kostenersatz verwechselt.


    Ich habe irgendwo gelesen, dass man - zu einem späteren Zeitpunkt.....wenn man wieder arbeitet ....- kein Wohngeld erhalten wird, wenn man eine Sanktion wegen ALG2 erhalten hat. Kann das sein?


    Ich mache mir jetzt echt Sorgen wegen dieser ‚Vorlage der Kündigung‘.

    Ich habe zuletzt bei einer kleinen Firma im Ausland gearbeitet. Die waren nicht sonderlich kooperativ am Ende. Ich habe aber halt dieses Zeugnis von denen erhalten. Da steht eindeutig die Dauer meiner Beschäftigung drinnen. Dem JC reicht das nicht aus.

    Ich muss mal in meinen alten Unterlagen nachschauen, aber ich glaube nicht, dass ich was finde.....


    kann das JC mir vorwerfen, dass ich nicht mitwirke?

  • Danke für die Info.


    Ich habe selber gekündigt. Das war aber noch in 2019! Warum ist denen das so wichtig?

    Ich hatte vermutet, dass die noch meine damaligen Gehälter usw sehen wollen

  • Ich sprach mit der Hotline und die sagten mir, dass sie ein Kündigungsschreiben benötigen. So was wie ein Schriftverkehr zwischen mir und dem Arbeitgeber. Ich meinte, dass ich die Kündigung persönlich eingereicht habe. Sie meinte dann, dass ich - was ich habe - bei denen einreichen soll und die schauen dann ob es passt.


    Ich verstehe nicht auf was die hinaus wollen.


    Die haben mir übrigens bereits für die ersten beiden Monate bereits Geld überwiesen. Das könnte darauf hindeuten, dass dieses Schreiben vllt doch nicht so wichtig ist, oder?!?

    Ich meine, ich habe damals eine Kündigung selber geschrieben, die ich dann eingereicht habe. Vllt schick ich denen das einfach mal zu

  • Wir drehen uns im Kreis. Ich schrieb" frage, wieso". Du antwortest: "Sie haben gesagt, sie brauchen es." Das ist keine Antwort auf ein "Wieso?". Und meine Wahrsagerkugel ist gerade in Reparatur, Kaffeesatzlesen liegt mir nicht, Tarot beherrscht ich auch nicht.

  • Hallo,


    mein Antrag für ALG2 wurde nun rückwirkend für ab Oktober bewilligt.

    Zwischenzeitlich hat aber die Krankenversicherung meine Beiträge schon direkt von meinem Konto abgebucht.

    An wen muss ich mich wenden, um die abgebuchten Beiträge wieder erstattet zu bekommen?

    Macht das die Krankenkasse oder das Jobcenter?

    Beitrag in das Thema verschoben. Thema kann weitergeführt werden.

  • Danke!

    und wie ist das bei Essensgeld für den Kindergarten?
    An wen muss ich mich wenden um das Geld zurück zu erhalten?

    (Habe bereits einen Globalantrag für Bildung und Teilhabe gestellt)

  • Bei der BuT Leistung nach § 28 Abs. 6 SGB II kann das Amt selbst entscheiden, ob es direkt an den Versorger oder an dich zahlt (§ 29 Abs. 1 SGB II). Von daher musst du das mit dem Jobcenter klären, wohin das Geld -zumindest für die Monate, in denen du schon das Essen bezahlt hast- gehen sollte.

  • Hallo,


    mich würde gerne eine Weiterbildung machen.


    Übernimmt das JC dafür die Kosten, wenn man bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat?
    Bis zu welcher Höhe übernimmt das JC die Kosten?

    Thema bitte weiterführen! Gesamtsituation wird benötigt

  • Die Ausgabe eines Bildungsgutscheines ist eine Ermessensleistung. Außerdem kommt es auf die Marktfähigkeit des erlernten und des gewünschten Berufs an. Man wird keine händeringend gesuchten Erzieher auf Nageldesigner umschulen. Außerdem ist im SGB II so ziemlich jede Arbeit zumutbar, dass da schon diverse Vermittlungsversuche gescheitert sein müssten, dass man dich auf 2 bis 3 Jahre im ALG 2 belässt (so lange dauert ja nunmal eine Umschulung) und dich nicht schnellstmöglich in Arbeit vermittelt.

    Sollte aufgrund deiner Vermögenssituation absehbar sein, dass du ohne Coronaregeln rausfällst, wird man wahrscheinlich auch keine längerfristige Förderung bewilligen.

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