ALG II Aufstockung - Unterhaltsanrechnung als Kosten

  • Also, ich versuche mal mein Problem zu schildern.

    Ich beziehe Hartz4 Aufstockung und zahle für meine Tochter, die bei der Mutter lebt seid 4 Jahren Unterhalt. Ich habe mich damals beim Jugendamt zu einer 100% Zahlung gem. Düsseldorfer Tabelle verpflichtet.

    Das waren so ungefähr 300 Euro im Monat.( Diese wurden auch vom Jobcenter als Kosten anerkannt.) Nun hatte meine Tochter vor ein paar Monaten Geburtstag und ist zwölf geworden. Damit hätte sie ab diesem Monat Anspruch auf ca. 400 Euro im Monat. Die Mutter hat dieses bemerkt und mir eine Nachforderung von 600 Euro zukommen lassen. Dieses habe ich dem Jobcenter mitgeteilt und die Zahlung an die Mutter durchgeführt.

    Das Jobcenter teilte mir daraufhin mit, dass ich die höheren Aufwendungen erstmals im letzten Monat beantragt habe und das sie erst ab diesem Monat die Aufwendungen berücksichtigen würden. Mit anderen Worten von den gezahlten 600 sind 500 mein Privatvergnügen. Ist das so richtig ?

    Ich habe ja erst in diesem Monat von der Mutter Bescheid bekommen und auch erst in diesem Monat die ganze Summe bezahlt.

  • Wenn du den Unterhalt nicht im Fälligkeitsmonat gezahlt hast, dann entstehen Schulden. Die Nachzahlung ist also eine Schuldentilgung. Und für Schuldentilgung ist das JC nicht zuständig.

    Dessen ungeachtet, dass du mal prüfen solltest, ob nicht eine Abänderung des Titels erfolgen sollte, da du offenbar nicht leistungsfähig bist. Jedenfalls nicht im Umfang von 400 Euro.

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