ALG II Antrag - Bedarfsgemeinschaft - Anlage EKS - Kleingewerbe des Ehepartners und Fragen

  • Hallo zusammen,

    ich habe versucht mich schlau zu machen,finde aber auf meine Frage keine konkrete Antwort. Ich hoffe mir kann geholfen werden...

    Ich bin seit heute morgen dabei einen vereinfachten Antrag auf ALG 2 zu stellen. Ein Antrag auf ALG 1 ist ebenfalls gestellt. Aufgrund eines Widerspruchs erhalte ich derzeit keine Leistungen. Man hat mir nun bei der Arbeitsagentur geraten mich an das Jobcenter zu wenden um von dort Leistungen zu erhalten. Heute morgen telefoniert,sehr netter Sachbearbeiter. Leider habe ich vergessen ihm die folgenden Fragen zu stellen...

    Meine Frau arbeitet in Teilzeit und betreibt,offiziell,ein Kleingewerbe. Wenn ich das richtig gesehen habe muss ich bzw. meine Frau dann unter anderem die Anlage "EKS" ausfüllen.

    Ich kreuze also an das die Tätigkeit nicht der Umsatzsteuerpflicht (ggf.Befreiung nach § 19 Umsatzsteuergesetz als Kleinunternehmer/in) unterliegt?

    Das Einkommen beträgt ca. 200€ monatlich. (Es schwankt,kann auch mal 250€ sein oder nur 50€,je nachdem) Wie wird diese Summe angerechnet?

    Auf dem Antrag ist eine Tabelle mit Zeiträumen (Kalendermonat 1-6). Wann fange ich da an? Januar,Februar usw...?

    Gibt es da sonst noch was zu beachten? Der Sachbearbeiter sagte das es bei diesem vereinfachten Antrag erstmal nur darum geht sich einen Überblick zu verschaffen und ob Leistungen gewährt werden...


    Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!

  • Wenn die Tätigkeit nicht umsatzsteuerpflichtig ist, dann kreuzt du das an. Ob dem so ist, kann dir doch hier niemand sagen.

    Der Gewinn, also das, was vom Umsatz nach Abzug der Betriebsausgaben übrig bleibt, ist Einkommen im SGB II. Dieses wird als Durchschnittseinkommen gemeinsam mit dem anderen Einkommen deiner Frau berücksichtigt. Darauf gibt es dann noch den Freibetrag für Erwerbstätigkeit.

  • 100 Euro Grundfreibetrag + 20% vom Bruttoeinkommen zwischen 100 und 1000 Euro. Wenn über 1000 Euro brutto verdient wird, dann geht es mit 10% weiter bis 1200 Euro brutto (ohne Kinder) bzw. 1500 Euro (mit Kindern).

  • Hallo nochmal,

    die Fragen zu meinem Antrag wurden ja beantwortet. Nun sind neue aufgetaucht,ich weiß nicht ob das Thema in ein anderes Unterforum verschoben werden kann oder ich ein neues Thema aufmachen soll? Ich schreib die Fragen erstmal hier hin,vielleicht wird ja verschoben...

    Mein Wiederspruch zum ALG 1 Antrag wird wohl positiv ausgehen. Ich hatte gestern ein Telefonat mit der Wiederspruchsabteilung und die Dame sagte mir das von deren Seite alles in Ordnung ist,der Wiederspruch in Ordnung war und sie die Leistungsabteilung informieren wird. Gleichzeitig habe ich ja,um ein bisschen Geld zu bekommen den ALG 2 Antrag gestellt. Auch mit denen habe ich in dieser Woche ein paar Mal telefoniert,auch von denen aus ist erst mal alles gut,Antrag wird bearbeitet.

    Es geht nun um folgendes...

    Bis die Anträge bearbeitet sind kann es natürlich ein wenig dauern. Beim Jobcenter sagte man mir das sie im voraus zahlen würden und somit ich im Dezember wieder ein wenig Geld hätte. Die Agentur zahlt rückwirkend,ich hätte also im Dezember kein Geld,oder? (Immer natürlich vorausgesetzt alle Anträge sind postiv).

    Ich weiß gerade nicht so recht was ich machen soll. Auch die Dame vom Jobcenter konnte mir heute morgen keinen richtigen Rat geben da so eine Situation nicht so oft vorkommt...

    Wie soll man handeln? Antrag beim Jobcenter zurück nehmen und warten? Oder laufen lassen,hoffen das es positiv ausgeht und ein wenig Geld erhalten?

    Das hinterher, sollte das ALG 1 dann kommen, beides miteinander verrechnet wird ist klar. Die dame vorhin sagte, das einzige Problem was sieh sieht, ist das der Januar dann schlecht aussehen könnte, da die Agentur ja dann erst wieder Ende Januar zahlen würde...

    Ich hoffe mein Problem ist deutlich geworden?!

    :/

  • OK... Dann versuche ich mal

    Den letzten Lohn am zum 31.10. bekommen (Es wurde ein Aufhebungsvertrag geschlossen,im September war ich schon zu Hause)

    Arbeitssuchend gemeldet am 30.09.,abends den entsprechenden Antrag Online gestellt.

    Bescheid bekommen am 23.10. mit Sperrfrist bis zum 23.01.2021 (wegen dem Aufhebungsvertrag,ausgerechnet wurden ca. 1100€)

    Gleichzeitig mit dem Bescheid Erklärung warum die Sperrzeit eingetreten ist

    Am nächsten Tag Widerspruch gestellt

    Bescheid am 03.11. bekommen das der Widerspruch geprüft wird,es müssen noch Fragen an den ehemaligen Arbeitgeber gestellt werden. Dies zog sich jetzt hin weil der falsche Ansprechpartner angeschrieben wurde. Mit meiner Hilfe wurde dann der richtige Ansprechpartner gefunden.

    Gestern Anruf von der Widerspruchsabteilung bekommen das alles in Ordnung ist und an die Leistungsabteilung weitergegeben wird. Kann aber dauern...

    Auf Anraten eines Bekannten am Dienstag den Antrag auf ALG 2 gestellt. Gestern letzte Daten überprüft,Antrag wird weitergereicht,kann bis zu 2 Wochen dauern.

  • Normalerweise würdest du doch im November vom Lohn, den du am 31.10 bekommen hast, leben, oder nicht? Wenn du da jetzt ALG2 bekommst, weil es im November keinen Zufluss von Geld gab, hast du genau hier die Lücke, die dann durch die Erstattung des Alg1 entsteht. So hättest du am 31.10. Lohn, am 30.11. ALG1 usw.

    Jetzt kommt irgendwann ALG2 und dafür kein Alg1... Und du hast eventuell die Lücke bis 31.12.

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