ALG II Bedarfsgemeinschaft und Fragen

  • Guten morgen, ich beziehe Alg2 und mein Sohn 20 Jahre ist in der Ausbildung und hat noch eine Nebentätigkeit. Er verdient ca. 900 Euro Netto. Meine frage, nun verlangt das Jobcenter seine Kontoauszüge, ist das rechtens weil er seinen Lebensunterhalt selbst bestreit und somit nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft befindet?

    Die Begründung vom Jobcenter lautet das Überprüft werden muss ob er einen Anspruch hat.

    Lg Manni

  • 900 Euro Netto ist je nach Höhe der Miete nicht aussagekräftig, ob er wirklich keinen Anspruch hat oder nicht. Wenn ihm das jedoch reicht, kann er grundsätzlich den Verzicht auf die Leistungen nach dem SGB II erklären. Was im Falle des Kindergeldbezuges jedoch dazu führt, dass das Kindergeld voll bei dir als Einkommen angerechnet wird.

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