ALG II früher auszuzahlen lassen - Schulden und Fragen

  • Meine Lieben,

    ich war dann und wann stille und unangemeldete Mitleserin.

    Nun hat es mich selbst "erwischt" und ich bin seit Anfang des Jahres schlimmerweise ebenfalls auf Leistungen in Höhe von Hartz IV angewiesen, was mir wirklich unangenehm ist, aber es ist nicht anders zu bewerkstelligen.

    Mein Problem:

    ich bräuchte die Leistungen, die mir normalerweise Ende Dezember 2020 ausgezahlt werden würden aufgrund finanzieller Probleme vier Wochen eher, d. h. bereits Ende November. Es handelt sich hier um Beträge, die das Hauptzollamt aufgrund unbezahlter Krankenversicherungsbeiträge (Selbstständigkeit seit 08/15) von mir fordert. Eine Verlängerung wird mir nicht mehr gewährt. O-Ton: Ist das Geld am 31.11. nicht auf unserem Konto, marschieren wir bei ihnen ein!

    Beim Amtsgericht wurde bereits alles beantragt.

    Ist es mir möglich, einen Antrag auf vorzeitige Auszahlung zu stellen? Der Gedanke kam mir leider heute erst und im Internet habe ich nur Antworten bei Fällen gefunden, die noch keine Hartz-IV-Zahlung erhalten haben und eine Überbrückung brauchten.

    Kann mir hier vielleicht jemand bei meinem Sachverhalt kurzfristig helfen? Falls ich wirklich einen Antrag stellen kann, welchen Grund gebe ich an? Die Wahrheit?

    Vielen Dank für eine hoffentlich kurzfristige Antwort.

  • Einen Antrag kannst du stellen, aber du wirst nichts bekommen. Das, Gesetz lässt nur einen Vorschuss von 100 Euro zu.

    Und im Übrigen: wovon willst du dann im Januar leben?!

    Das Hauptzollamt tötet dich nicht. Wenn du zahlungsunfähig bist, wird das festgestellt und gut. Du kannst dann Stundung oder befristete Niederschlagung beantragen.

    Ach ja: der November hat keine 31 Tage.

  • Lieber Tamar,

    Du hast natürlich Recht... Der November hat 30 Tage. Mein Fehler. Trotz allem ändert das nichts am Sachverhalt. Ende November werden die hier pfänden kommen. Es handelt sich hier um den letzten Termin. Im Vorfeld konnte keine "Einigung" erreicht werden, von daher dann mit Gewalt. (Es existiert ein Auto.)

    Die 100 Euro wären nicht ausreichend, das steht fest. Ich habe beim Googlen etwas von einem "Kleinstkredit" gelesen, der vom Jobcenter gewährt werden könnte und eine entsprechende Rate würde monatlich von der Hartz-IV-Zahlung einbehalten werden. Existiert diese Regelung noch?

  • Darlehen vom Jobcenter dienen nur der Existenzsicherung in einigen Formen, keinesfalls der Schuldentilgung.

    Einen Kleinstkredit vom Jobcenter für die private Schuldentilgung sieht das Zweite Sozialgesetzbuch nicht vor.

  • Hallo,

    da mach die keinen Kopf. Du musst mit den Leuten vom Zoll reden, die kommen dir auf jeden Fall entgegen. Biete den Leuten eine Ratenzahlung an. Auch der zoll sagt sich lieber kleine Raten wie gar kein Geld.

    Was wäre die Alternative, wegen offener Krankenversicherungsbeiträge wurde noch keine eigesperrt.

    Und lass die Finger von Kleinkrediten, 95% sind Betrug.

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