Mit Wegebau in Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo sehr geehrte Forumsmitglieder,

    seit mehr als 1½ Jahren erhalte ich wegen einer Umschulung die Wegebau-Förderung mit einem Bildungsgutschein.

    Nun zeichnet sich langsam aber sicher für meine langjährige Partnerin samt ihrer Tochter der Weg ins ALG II ab. Wir wohnen seit einigen Jahren zusammen in einer Wohngemeinschaft und ich werde wohl mit in die Bedarfsgemeinschaft hineingezogen.

    Weiß jemand, ob sich etwas bzgl. des Wegebaus ändert? Wird der Bildungsgutschein als normales Gehalt angerechnet, sodass meine Partnerin mit einer geringeren ALG II Förderung rechnen muss?

    Soweit ich es überschauen konnte, wird die Wegebau-Förderung nur bei bestehender Bedarfsgemeinschaft nicht bewilligt. Mein Bildungsgutschein ist jedoch bereits vorhandenen. Kann er dennoch entzogen werden?

    Ich freue mich und bedanke mich im Vorraus für Antworten.

    LG

  • Was bekommst du denn ausgezahlt? Lohn? Arbeitslosengeld bei Weiterbildung?

    Die Bildungsmaßnahme läuft weiter, der würde nur ungültig, wenn du vor Maßnahmebeginn ins ALG 2 rutschen würdest. Wenn die Bildungsmaßnahme schon begonnen hat, hat ein ALG 2 Bezug keine Auswirkungen.

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