ALG II - Kosten der Unterkunft in einer Wohngemeinschaft

  • Guten Tag,

    ich habe schon versucht im Netz Antworten zu finden, bin aber leider bisher nicht fündig geworden. Daher meine Frage:

    ich wohne in einer WG auf 115qm, bestehend aus 3 dort gemeldeten Personen: 2 Mitbewohner + Ich. Zwei Personen zahlen Miete - nämlich ich (Hauptmieterin) und der andere Haupt-Mitbewohner. Diese Regelung erfolgt in meinem Einverständnis, da es alles gute Freunde sind, das nur vorab.

    Faktisch sieht es so aus: die Kosten für Miete, Nebenkosten & Heizung teile ich mir 50/50 mit meinem Haupt-Mitbewohner. Dies ist auch auf meinen Kontoauszügen so ersichtlich. Bei der 3. Mitbewohnerin handelt es sich um die Ehefrau meines Haupt-Mitbewohners. Da sie aber zur Zeit noch studiert, zahlt sie vorerst keine Miete, ihr Ehemann zahlt daher für beide. Wie soll ich das nun im Antrag in der Anlage VE beschreiben? Soll ich für jeden Mitbewohner eine eigene Anlage VE ausfüllen? Oder reicht es, wenn ich nur den Mitbewohner eintrage, der sich auch effektiv und nachweislich zur Hälfte an den monatlichen Kosten für Miete, Nebenkosten & Heizung beteiligt, nebst Auszügen unseres WG-Kontos als Nachweis?

    Danke!

  • Nein, so geht das nicht, es sei denn, das Ehepaar nutzt nur 50% der Wohnung. Nutzen Sie mehr, müssen sie auch mehr zahlen. Ansonsten würde der Steuerzahler mit dem ALG2 an dich auch einen Teil der Miete der Studentin zahlen. Jemanden kostenlos wohnen zu lassen, geht nur, wenn man sich das leisten kann.

  • Verstehe. In meinem Fall ist es tatsächlich so, dass - dadurch dass ich Hauptmieter bin - 50% der Wohnfläche von den insgesamt 115qm von mir genutzt werden. Die restlichen 50% teilt sich das Ehepaar. Die Zimmer sind so angeordnet, das dies möglich ist, konkret:

    57,50qm = Ich

    57,50qm = Ehepaar

    115,qm = gesamte Wohnfläche

    Daher wäre mein Vorschlag, dass ich 1 Anlage VE ausfülle, und fort den zahlenden Haupt-Mitbewohner eintrage, und unten in die Erklär-Spalte den nicht zahlenden Ehepartner erwähne und zugleich die qm-Situation im Detail schildere.


    ...oder gibt es noch eine andere Möglichkeit? :hmm

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • ... es sei denn, das Ehepaar nutzt nur 50% der Wohnung....

    Tamar : Danke für Ihre Anmerkung. Dazu oben bereits meine Rückmeldung vom Montag.

    Und zudem erwähnten Sie diese Sache wegen der 50% Nutzung. Wie kann ich dies in der Praxis am besten nachweisen?

    Danke!

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