ALG II Änderungsbescheid ab Januar 2021 ohne Regelsatzerhöhung und Fragen

  • Heute Änderungsbescheid für ab 1.1.21 bekommen. Trotz Regelsatzerhöhung ab 1.1.21, immernoch alter Regelsatz angegeben?

    Huhu, :hi

    da mir dieser Gedanke nicht mehr aus dem Kopf geht, hab ich mich jetz extra hier angemeldet in der Hoffnung das sich Folgendes aufklärt. Dazu muss ich allerdings ein Bisschen ausholen, ich hoffe es is okay.

    Ich habe letzte Woche Freitag eine hohe Mieterhöhung bekommen. Meine aktuelle Miete liegt dadurch nun 13 Euro über dem erlaubten Mietwert für meine Stadt. Ich hatte bis heute bange Tage mit Angst das ich nun 13 Euro weniger im Monat habe, bzw ich mich nun sogar auf die Suche nach einer neuen Wohnung machen muss. Glücklicher Weise kam heute der Änderungsbescheid mit dem Inhalt das die Kosten komplett übernommen werden. Zum Glück. Hier erstmal pure Erleichterung.

    Aber jetzt kommt das was mir Sorgen bereitet: Heute Mittag habe ich durch Zufall herausgefunden das wohl ab 1.1.21 der Regelsatz steigen soll. Mal heißt es um 7, mal um 14 Euro. Soweit, so gut..

    Mein neuer Änderungsbescheid bezieht sich nun auch schon zum 1.1.21, müsste da also nicht eigentlich schon der neue Regelsatz angegeben sein? Im Änderungsbescheid steht auch weder was von einer künftigen Erhöhung des Regelsatzes, noch das es Probleme mit der Miete gibt, ich was zusätzlich bezahlen soll, was abgezogen wird, etc. Im ÄB steht nichts dergleichen. Lediglich das ab 1.1.21 diese Änderung eintritt und dann zusätzlich zu meinem normalen Regelsatz, die neue höhere Miete gezahlt wird.

    Ich hab nu, leider, Angst das die Klammheimlich mir die Regelsatzerhöhung vorenthalten, weil ich ja 13 Euro über der erlaubten Miethöhe bin und das so ausgeglichen werden soll.

    Oder mach ich mir einfach nur grundlos Sorgen und das JC schickt, wenns so weit ist, einen neuen Änderungsbescheid? (Was ja eig. total umständlich und mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre) Jedenfalls macht mir das totale Sorgen, man hört schließlich immer wieder diverse Horrorgeschichten. Ich weiß leider auch nicht mal ob das mit der Regelsatzerhöhung wirklich Tatsachen sind, da ich seit langem kein TV mehr habe und im Internet ja bekanntlich auch viel Müll steht. Unter Umständen gibt es keine Erhöhung und alles was dort stand war völliger Quest. xD

    Dem entsprechend würde ich mich freuen wenn ihr mir hier helfen könntet.

    Liebe Grüße

    Titel-Korrektur und Optimierung für Suchfunktion, zu lang.

  • Die Regelsatzänderung muss erst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, vorher kann das noch nicht berücksichtigt werden.

    Ich hab nach Ihrem Kommentar diesbezüglich noch mal ein Bisschen recherchiert und in der Tat hab ich bei EINEM Bericht gelesen das nun nur noch der Bundesrat zustimmen muss. DAS stand bei keinem andren dabei. Und es erklärt natürlich warum es noch nicht dabei steht. ^^ Vielen Dank für die Info.

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