ALG II Antrag - Jobaufnahme -Leistungsbetrugs - Ordnungswidrigkeit - Vermögen - Kosten der Unterkunft und Fragen

  • Das schreibst du doch oben, dass du bis 31.3.20 ALG2 erhalten hast und dann mit Nebenjob studierst?! Was denn nun?


    Und zuerst schreibst du jetzt "kein Gewinn" und nun plötzlich "400 Euro Gewinn".


    Ich weiß nicht, was ich davon jetzt halten soll.

  • Das ist richtig, ich habe bis September 2020 studiert und dann abgebrochen.
    Daraufhin habe ich ALG II erhalten welches bis 03.2021 bewilligt ist.

    Mit kein Gewinn meinte ich, dass ich diese Handys ja bereits besaß und Sie lediglich als Geld umgewandelt habe.

    Wenn ich ein Auto besitzen würde und dies während meinem Bewilligungszeitraum verkaufen würde, mache ich ja kein Gewinn sondern wandle mein Besitz in Geld um, oder versteh ich da was falsch? Oder wird dies als Einkommen angerechnet?

  • Dann ist nach deiner Ansicht ein Gebrauchtwarenhändler immer bedürftig, denn er wandelt ja nur um, was er besitzt.


    So geht das nicht. Du hast die Teile bereits in der Absicht gekauft, die mit Gewinn weiter zu veräußern und nicht, um sie zu nutzen und damit in deinen Hausrat zu überführen. Der Gewinn ist natürlich Einkommen. Im Prinzip ist das eine selbständige Tätigkeit.


    Und ich glaube auch nicht, dass du so naiv bist, wie du gerade tust.

  • Bis 3000€ darf man ja Vermögen besitzen, jedoch habe ich die 10Handys nicht als Vermögen angegeben, da Handys nicht gelistet waren.
    Dass der Gewinn als Einkommen zählt sehe ich ein, jedoch beträgt mein Vermögen trotz dem Gewinn deutlich weniger als 3000€.

    Wie sollte ich am besten nun handeln?
    Dem Jobcenter mitteilen, dass ich in 2/3Monaten 400€ Gewinn aus selbständiger Tätigkeit erzielt habe?
    Oder warten bis das Bewilligungs abgelaufen ist und hoffen dass das JC sich nicht meldet?

  • Und was hat jetzt Einkommen mit Vermögen zu tun?!


    Was du jetzt tun sollst, weiß ich nicht, weil du nichts davon geschrieben hast, wieso du dieses Thema jetzt angesprochen hast. Also z. B. ob das JC jetzt Kontoauszüge will oder dir eine Anhörung geschickt hat usw.


    Nochmal: du kannst nicht erwarten, Antworten zu erhalten, wenn du das Problem nur lückenhaft schilderst!

  • Das JC verlangt nichts, jedoch befürchte ich, dass ein Schreiben kommt, wegen Betrug bzw. unterlassene Mitteilungspflicht.

    Deshalb möchte ich vorab reagieren und wissen wie ich am besten handeln soll und ob ich auf das JC zugehen sollte/muss.

  • Ich weiß nicht ob das JC darauf kommt oder nicht.. ich will es auch nicht drauf anlegen sondern sicher gehen.


    Letztes mal haben Sie auch überprüft wie viel ich verdiene und eine Überzahlungsanhörung geschickt.
    Es stellte sich zwar heraus, dass keine Überzahlung stattfand aber ich mache mir sorgen, dass Sie soetwas nochmal schicken.

    Und daraufhin das Zollamt wegen Leistungsbetrug bzw. Unterlassung der Mitteilungspflicht, Ermittlungen einleiten, weil ich diese Gewinne nicht mitgeteilt habe.

  • Das passiert ja nur, wenn du es entgegen deinen Mitwirkungspflichten nicht mitteilst, oder? Und da, du dich sicher keine Tipps zum Betrügen suchst, ist doch klar, was zu tun ist.

  • Passiert das auch nicht wenn ich es zu spät mitteile?

    Soll Ich dem JC nun mitteilen, dass ich einen Gewinn von 400€ durch selbständige Tätigkeit erzielt habe und in welchem Abstand?
    Kontoauszüge mitschicken?

  • Nein ich verstehe es echt nicht und brauche klare Anweisungen, deshalb frage ich auch so oft nach.
    Einen Schwerbehindertenausweis habe ich nicht umsonst..

  • Du bist intelligent genug, zu studieren, aber nicht intelligent genug, dass du erkennst, dass, wenn man dir schreibt "Einkommen muss gemeldet werden, weil es zu deinen Mitwirkungspflichten gehört." du natürlich dein Einkommen melden musst?


    Was sagt deiner Meinung nach ein Schwerbehindertenausweis über die Intelligenz eines Menschen aus? Und wo stand in diesem Thread, dass du schwerbehindert bist?!


    Intelligent genug, dir günstig Handys anzukaufen und mit Gewinn zu verkaufen, warst du. Aber das Einkommen dem Jobcenter zu melden, dafür reicht es nicht?


    Also langsam kann ich nur noch den Kopf schütteln.

  • Studium und Intelligenz sind zwei verschiedene Schuhe.
    Hätte ich gewusst, dass es als Einkommen gewertet wird, dann hätte ich in erster Stelle diese Handys gar nicht verkauft.
    Aber ich wusste nicht dass es als Einkommen gewertet wird und habs verkauft -.-

    Um alle meine Rechte und Pflichte zu kennen, und all die Texte und Paragraphen zu verstehen, dafür braucht man ein Jura Studium, oder ich bin dafür tatsächlich nicht intelligent genug...

  • Das nehme ich dir nicht ab. Du kaufst 10 Handys, weil du damit Gewinn machen willst. Und 400 Euro mehr zu haben, ist dir bestimmt aufgefallen, denn das war auch dein Ziel.


    Deine geistige Umnachtung kannst Du gern dem Jobcenter weismachen, aber höre jetzt bitte auf, mir mit immer wieder derselben Leier zu kommen. Es nervt langsam.

  • dann erzähl mir doch bitte wieso ich Handys verkaufen sollte wenn ich doch bereits wissen würde, dass es als Einkommen zählt.
    Ob du mir glaubst oder nicht ist mir relativ, ich bin hier um zu fragen weil ich vieles nicht weiß.

  • Nun, du fragst ja eingangs nicht, ob das Einkommen ist, sondern ob man dich wegen Betrug verfolgen wird. Dir ist bereits da schon bewusst, dass du den Gewinn hättest melden müssen.


    Und jetzt lotest du aus, wie du dich am günstigsten bei wegkommst. Derart Verhalten ist in Foren ist bekannt.


    Lass es jetzt einfach sein, denn so langsam geht es wirklich in Richtung Betrug.

  • Das war mein erstes Schreiben

    Ich habe noch kein Schreiben erhalten, aber habe Angst dass es als Betrugsversuch gewertet wird, weil ich dies dem Jobcenter nicht mitgeteilt habe.
    Jedoch habe ich ja kein Geld verdient, sondern mein Besitz liquidiert.

    Mit was muss ich rechnen und wie soll ich am besten vorgehen?


    Titel Korrektur und Thema bitte weiterführen. Informationen

    werden für weitere Hilfestellung alle benötigt

    Wie du sehen kannst, ging ich davon aus, dass es kein Einkommen war und habe dies deshalb dem JC auch nicht gemeldet. Aus Angst/Unsicherheit habe ich hier nochmal nachgefragt.

    Ich muss mich hier aus nichts rausreden, ich stelle bloß Fragen und sage auch wie die aktuelle Sachlage ist.


    Wir bleiben sachlich!

  • Wie du siehst, ging es dir um möglichen Betrug verbunden mit dem Spielchen "Wie kommt es wohl an, wenn ich behaupte, ich wusste nicht, dass ich das melden muss.".


    Das ist meine Lesart. Mit fast 30 Jahren Berufserfahrung und jahrelanger Aktivität in diversen Foren.


    Und damit ist hier bitte Ende, das Thema ist hinlänglich ausdiskutiert.

  • Die Heizung, Boiler sowie Herd & Backofen, sowie alles im Haus wird über Strom betrieben.
    Daraus ergibt sich ein Stromverbrauch von 150€ monatlich für eine 4-BG.

    Diese Kosten wurden trotz Angabe vom JC nicht übernommen.
    Muss man dafür einen separaten Antrag stellen und wird dieser rückwirkend gezahlt?


    Vorhandenes Thema bitte weiterführen, damit für die Hilfestellung

    alle Informationen vorhanden sind. Tittel-Korrektur