ALG II Antrag - Jobaufnahme -Leistungsbetrugs - Ordnungswidrigkeit - Vermögen - Kosten der Unterkunft und Fragen

  • Ich weiß nicht ob das JC darauf kommt oder nicht.. ich will es auch nicht drauf anlegen sondern sicher gehen.

    Letztes mal haben Sie auch überprüft wie viel ich verdiene und eine Überzahlungsanhörung geschickt.
    Es stellte sich zwar heraus, dass keine Überzahlung stattfand aber ich mache mir sorgen, dass Sie soetwas nochmal schicken.

    Und daraufhin das Zollamt wegen Leistungsbetrug bzw. Unterlassung der Mitteilungspflicht, Ermittlungen einleiten, weil ich diese Gewinne nicht mitgeteilt habe.

  • Passiert das auch nicht wenn ich es zu spät mitteile?

    Soll Ich dem JC nun mitteilen, dass ich einen Gewinn von 400€ durch selbständige Tätigkeit erzielt habe und in welchem Abstand?
    Kontoauszüge mitschicken?

  • Du bist intelligent genug, zu studieren, aber nicht intelligent genug, dass du erkennst, dass, wenn man dir schreibt "Einkommen muss gemeldet werden, weil es zu deinen Mitwirkungspflichten gehört." du natürlich dein Einkommen melden musst?

    Was sagt deiner Meinung nach ein Schwerbehindertenausweis über die Intelligenz eines Menschen aus? Und wo stand in diesem Thread, dass du schwerbehindert bist?!

    Intelligent genug, dir günstig Handys anzukaufen und mit Gewinn zu verkaufen, warst du. Aber das Einkommen dem Jobcenter zu melden, dafür reicht es nicht?

    Also langsam kann ich nur noch den Kopf schütteln.

  • Studium und Intelligenz sind zwei verschiedene Schuhe.
    Hätte ich gewusst, dass es als Einkommen gewertet wird, dann hätte ich in erster Stelle diese Handys gar nicht verkauft.
    Aber ich wusste nicht dass es als Einkommen gewertet wird und habs verkauft -.-

    Um alle meine Rechte und Pflichte zu kennen, und all die Texte und Paragraphen zu verstehen, dafür braucht man ein Jura Studium, oder ich bin dafür tatsächlich nicht intelligent genug...

  • Das nehme ich dir nicht ab. Du kaufst 10 Handys, weil du damit Gewinn machen willst. Und 400 Euro mehr zu haben, ist dir bestimmt aufgefallen, denn das war auch dein Ziel.

    Deine geistige Umnachtung kannst Du gern dem Jobcenter weismachen, aber höre jetzt bitte auf, mir mit immer wieder derselben Leier zu kommen. Es nervt langsam.

  • dann erzähl mir doch bitte wieso ich Handys verkaufen sollte wenn ich doch bereits wissen würde, dass es als Einkommen zählt.
    Ob du mir glaubst oder nicht ist mir relativ, ich bin hier um zu fragen weil ich vieles nicht weiß.

  • Nun, du fragst ja eingangs nicht, ob das Einkommen ist, sondern ob man dich wegen Betrug verfolgen wird. Dir ist bereits da schon bewusst, dass du den Gewinn hättest melden müssen.

    Und jetzt lotest du aus, wie du dich am günstigsten bei wegkommst. Derart Verhalten ist in Foren ist bekannt.

    Lass es jetzt einfach sein, denn so langsam geht es wirklich in Richtung Betrug.

  • Das war mein erstes Schreiben

    Ich habe noch kein Schreiben erhalten, aber habe Angst dass es als Betrugsversuch gewertet wird, weil ich dies dem Jobcenter nicht mitgeteilt habe.
    Jedoch habe ich ja kein Geld verdient, sondern mein Besitz liquidiert.

    Mit was muss ich rechnen und wie soll ich am besten vorgehen?

    Titel Korrektur und Thema bitte weiterführen. Informationen

    werden für weitere Hilfestellung alle benötigt

    Wie du sehen kannst, ging ich davon aus, dass es kein Einkommen war und habe dies deshalb dem JC auch nicht gemeldet. Aus Angst/Unsicherheit habe ich hier nochmal nachgefragt.

    Ich muss mich hier aus nichts rausreden, ich stelle bloß Fragen und sage auch wie die aktuelle Sachlage ist.

    Wir bleiben sachlich!

  • Wie du siehst, ging es dir um möglichen Betrug verbunden mit dem Spielchen "Wie kommt es wohl an, wenn ich behaupte, ich wusste nicht, dass ich das melden muss.".

    Das ist meine Lesart. Mit fast 30 Jahren Berufserfahrung und jahrelanger Aktivität in diversen Foren.

    Und damit ist hier bitte Ende, das Thema ist hinlänglich ausdiskutiert.

  • Die Heizung, Boiler sowie Herd & Backofen, sowie alles im Haus wird über Strom betrieben.
    Daraus ergibt sich ein Stromverbrauch von 150€ monatlich für eine 4-BG.

    Diese Kosten wurden trotz Angabe vom JC nicht übernommen.
    Muss man dafür einen separaten Antrag stellen und wird dieser rückwirkend gezahlt?

    Vorhandenes Thema bitte weiterführen, damit für die Hilfestellung

    alle Informationen vorhanden sind. Tittel-Korrektur

  • Hallo!

    Man unterscheidet hier zwischen:

    Die Heizung,

    Sind Kosten der Unterkunft:

    (1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Eine Absenkung der nach Satz 1 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre.

    Wogegen Allgemeinstrom vom Regelsatz zu zahlen wäre.

    Herd & Backofen, sowie alles im Haus wird über Strom betrieben.

    Allgemeinstrom und im Regelsatz enthalten. Siehe auch: Hartz IV-Leistungen ab 1.1.2021

    Boiler

    Dezentrale Warmwassererzeugung wäre direkt bei der ALG II Antragsstellung mit

    anzugeben bei Kosten der Unterkunft, um einen Bedarf nach § 21 SGB II auszulösen.


    (7) Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung) und deshalb keine Bedarfe für zentral bereitgestelltes Warmwasser nach § 22 anerkannt werden. Der Mehrbedarf beträgt für jede im Haushalt lebende leistungsberechtigte Person jeweils

    1.

    2,3 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 Nummer 2, Absatz 3 oder 4,

    2.

    1,4 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 oder § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten im 15. Lebensjahr,

    3.

    1,2 Prozent des Regelbedarfs nach § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres oder

    4.

    0,8 Prozent des Regelbedarfs nach § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.

    Höhere Aufwendungen sind abweichend von Satz 2 nur zu berücksichtigen, soweit sie durch eine separate Messeinrichtung nachgewiesen werden.

    Gruß

  • Hallo!

    Man unterscheidet hier zwischen:

    Zwischen was unterscheidet man da?
    Heizung und ?

    Verstehe diese Fachsprache nicht.
    Werden Heizkosten und Boiler die über Strom laufen vom JC übernommen oder nicht?

    Werden diese Beiträge zurückerstattet und kann ich einen formlosen Antrag stellen oder gibt es dafür einen separaten Antrag?

    Dezentrale Warmwassererzeugung wäre direkt bei der ALG II Antragsstellung mit

    anzugeben bei Kosten der Unterkunft, um einen Bedarf nach § 21 SGB II auszulösen.

    Dies wurde beim Antrag angegeben, jedoch wurden diese Kosten nicht übernommen bzw. das Geld dafür wurde nicht überwiesen.

  • Du heizt mit Nachtspeicheröfen oder was ist das für eine Heizung? Im Bescheid steht auch nichts zum Mehrbedarf für Warmwasserbereitung? Dass z. B. der Vermieter bestätigen soll, dass es einen Boiler gibt? Oder steht das im Mietvertrag?

    Kann man ggf. deinen Bescheid incl. Berechnungsbogen mal sehen(ausreichend anonymisiert und als PDF)?

  • Hallo!

    Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden nach § 22 SGB II

    übernommen, soweit sie angemessen sind.

    Allgemeinstrom für Licht, Kühlschrank, Herd sind im Regelsatz enthalten

    und dafür gibt es kein zuätzliches Geld vom Jobcenter.

    Dezentrale Warmwassererzeugung wäre ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7 SGB II

    und wird mit den Kosten der Unterkunft beantragt

    Alternativ, da keine Unterlagen vorliegen, kann hier nicht beurteilt werden, was

    das Jobcenter übernommen hat, was nicht und warum nicht. Empfehlung, mit

    allen Unterlagen in eine Sozialberatung vor Ort zu gehen.

    Oder anonyme Dokumente, wie von Tamar vorgeschlagen, hochzuladen,

    damit man sich das ansehen kann.

    Gruß

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