Studium abgeschlossen - ALG II Kosten der Unterkunft und Fragen

  • Hallo,

    schlage mich gerade mit folgendem Problem rum:

    Mein duales Bachelorstudium habe ich , 23 Jahre alt, zum 30.09.20 beendet. Mein Betrieb, der sehr klein ist, konnte mich Corona bedingt nicht übernehmen. Nun bin ich intensiv auf Stellensuche. Knapp über 300.- Euro Alg I erhalte ich derzeit . Da dies zum Leben nicht langt habe ich noch aufstockende Leistungen beantragt, Leider erhalte ich gem. aktuellem Bescheid des Jobcenters bei den Kosten der Unterkunft nur die Nebenkosten. Die Miete wurde aberkannt. Grund: "Kosten der Unterkunft können nur in Höhe der Nebenkosten berücksichtigt werden, da auch nur diese vor Antragstellung tatsächlich gezahlt worden sind."

    Mit 20 bin ich von zu Hause ausgezogen und zwar in meinen 250 km entfernt gelegenen Studienort (hier ist im übrigen auch der Betrieb ansässig, so dass ich nicht Vierteljahresweise zwischen meinem Elternhaus und meinem Studienort hin- und her gependelt bin, sondern mich dort dauerhaft mit Hauptwohnsitz und eigenem Hausstand und Lebensmittelpunkt niedergelassen habe).

    Meine Eltern haben mir das Studium finanziell ermöglicht, in dem Sie mir die Miete bezahlten. Mein monatliches Netto-Gehalt im Rahmen des dualen Studiums lag bei ca. 500.- Euro. Die Nebenkosten habe ich von Anfang an selbst getragen, so dass ich mit weniger als 400.- Euro auskommen musste. Direkt vor meinem Studium habe ich eine schulische Ausbildung absolviert, ebenfalls von meinen Eltern finanziert (Schulgeld bezahlt, gewohnt habe ich damals zu Hause) .

    Zwischen meinen Eltern und mir wurde bereits zu Beginn des Studiums ganz klar verabredet, dass sie mich nur bis Studienende, also längstens 30.09.20 finanziell unterstützen (Mietzahlung) da ich ab diesem Zeitpunkt mit beruflichen Qualifikationen so gut aufgestellt bin, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen, d.h. meinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Ich habe Verständnis für diese Haltung, für meinen jüngeren Bruder soll das Geld für Ausbildung, Studium auch noch reichen und es soll gerecht sein.

    Meine Eltern weigern sich nicht, die Miete nicht mehr zu bezahlen, weil dies nun über Sozialleistungen (zumindest eine kurze Zeit) erfolgen soll, sondern weil dies zu Beginn des Studiums, mit Abschluss des Mietverhältnisses so zwischen uns mit ernsthaftem Willen vereinbart wurde und auch regelmäßig kommuniziert wurde. An Sozialleistungen hat bis Corona kein Mensch gedacht. Die Oktobermiete habe ich jetzt über den Dispokredit selbst bezahlt. Die Novembermiete ist auch bald fällig. Hierfür wird der Dispokredit nicht mehr ausreichen. Der Sachbearbeiterin vom Jobcenter liegt der letzte, aktuelle Kontoauszug vor, aus dem hervorgeht, dass ich ab Oktober die Miete selbst bezahle. Außerdem habe ich schriftlich bestätigt, dass ich keinerlei elterliche Unterstützung mehr erhalte. Danach erging der Bescheid mit obigem Wortlaut.

    Was ist zu tun?

    Grüße von Pumpkin

  • Unterhaltsrechtlich schulden Dir Deine Eltern auch noch Unterhalt für eine Übergangszeit zwecks Arbeitssuche nach Studienende. Das sind je nach Rechtsprechungsquelle 3-6 Monate.


    Deine Eltern sind finanziell so belastet, dass sie Dir nach all der Zeit keine Unterstützung zahlen können?

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