Jobcenter verlangt geänderten Mietvertrag nach Trennung

  • Hallo Forum,

    Ich habe ein Problem.

    Ich habe vor ca. 3 Jahren das letzte mal Alg2 bezogen, damals noch mit meiner mitlerweile ex Freundin. Es gibt einen gemeinsamen Mietvertrag.

    Als sie ausgezogen ist haben wir uns darauf geeinigt dass ich die Wohnung übernehme und natürlich für die Miete verantwortlich bin.

    Jetzt musste ich wieder alg2 beantragen. Das Jobcenter fordert einen geänderten Mietvertrag indem nur ich als Mieter aufgeführt werde. Ansonsten zahlen sie nur die halbe Miete.

    Ich habe eine Liste an Problemen wenn ich diesen Mietvertrag ändern lasse.

    1. Der Vermieter lässt meine ex erst nach 3 Monaten Kündigungsfrist raus. Heißt ich bekomme 3x nur die halbe Miete

    2. Der Mietvertrag wird immer komplett aufgelöst. Der Vermieter ist nicht verpflichtet mir einen neuen Vertrag zu geben. Heißt ich könnte meine Wohnung verlieren.

    3. Die Wohnung wurde mit WBS vergeben. Ich bekomme keinen WBS weil die Wohnung für 2 gedacht ist.

    4. Die Miete könnte steigen

  • Anlass deiner Frage ist zwar das Jobcenter. Aber im Kern geht es um Mietrecht.

    Der Vermieter lässt meine ex erst nach 3 Monaten Kündigungsfrist raus

    Bei einer Vertragsänderung gibt es keine Kündigungsfrist, sondern die Änderung wird ab dem Tag wirksam, zu dem man die Änderung vereinbart.

    Der Mietvertrag wird immer komplett aufgelöst. Der Vermieter ist nicht verpflichtet mir einen neuen Vertrag zu geben

    Richtig, der Vermieter ist nicht verpflichtet, der Änderung zuzustimmen, das könnte er ablehnen. Aus diesem Grund kündigt man nicht, sondern man verhandelt mit dem Vermieter über die Änderung, die dann, falls der Vermieter einverstanden ist, nahtlos in den neuen Vertrag über geht. So besteht nicht die Gefahr, die Wohnung zu verlieren.

    Die Wohnung wurde mit WBS vergeben. Ich bekomme keinen WBS weil die Wohnung für 2 gedacht ist.

    Das ist kein Hindernis. Es kommt häufiger vor, dass ein Mieter nicht mehr die Voraussetzungen für einen WBS erfüllt. Früher musste man einen Aufschlag bezahlen, Fehlbelegungsabgabe genannt, aber das haben fast alle Bundesländer abgeschafft.

    Die Miete könnte steigen

    Wäre möglich. Aber das erfährst du ja dann, wenn du mit dem Vermieter in Verhandlungen gehst. Da du wie oben gesagt vorher nicht kündigst, kannst du dann überlegen, ob du mit den Konditionen einverstanden bist.

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