erhöhter Mehrbedarf Ernährung - Schwerbehinderung und Fragen

  • Hallo zusammen

    zum Sachverhalt

    3 Personen Haushalt

    Mann Schwerbehindert 50% Erhöhungsantrag läuft da laut GdB Tabelle ein GdB von 100% verlanlagt wird bei Leukämie BCR-ABL positiv Akzeleartion Phase

    Voll Erwerbsunfähig auf Zeit zum zweiten mal auf 3 Jahre.

    Kachexie

    Akute Splenomegalie (vergrößerte Milz)

    Psychische Erkrankungen

    Leukämie (Blutkrebs) CML seit 4 Jahren jetzt Akzelerationsphase (übergang zur Akuten Leukämie letzte Phase)

    Reizdarm seit 20 Jahren, Gastritis, Chronische Magen Darm Schleimhautentzündung

    Störung der Darm-Mikroökologie, Fettstuhl und Massive Entzündungen im Darm, nachgewiesen durch Ernährungsberatung Enterosan Stuhluntersuchung. Angegeben wurden als Therapie verschiedene Präbiotika, Probiotika, Flohsamen, Heilerde, Eiweis-Pulver. 6 Mahlzeiten am Tag alle mit Gemüse und Obst. Beachtung von Lebensmitteln aufgrund unverträglichkeiten des Reizdarm und der Störung Darm-Mikroökologie. Onkologe bestätigt verzehr von Landwirtschaftlichen Erzeugnissen / Bio statt konventinelle Supermarkt Produkte. Alles frisch und möglichst unverarbeitet laut Ernährungsberatung nur dünsten.

    Frau Schwerbehindert 60% Erhöhungsantrag läuft / Voll Erwerbsunfähig auf Dauer

    Endstatium Morbus Chrohn und Psychische Erkrankungen / Belastungsstörungen. Kann nicht das Haus verlassen.

    Kind 18 Jahre

    Zum Prozedere

    Vor ein Jahr mann eingeliefert lebengefährlich wegen splenomegalie 15 x 8 x 20cm danach Chemotherapie. Nach Entlassung Stationärer Chemotherapie angeordnete dauerhafte Chemotherapie mit Zytostatika Ambulant. Verweis des Krankenhauses Sozialstation zum Jobcenter wegen erhebliche Leistungseinbußen und benötigten Hilfen zur Abklärung

    Vorsprache beim Jobcenter vergebens, niemand hört einen zu, Tatsachen werden nicht in Akte aufgenommen. Sozialgeld beantragt da der Mann aufgrund voller Erwerbsunfähigkeit auf Zeit beim Sozialamt ausgeschlossen ist und somit nur Sozialgeld in Betracht kommt. Antrag Sozialgeld gestellt, jobcenter bewilligt einfach Hartz4 auf Minderjährige Tochter und sagt Mann hätte kein Anspruch auf Sozialgeld nur die Tochter auf Hartz4. Tochter mittlerweile Volljährig geworden.

    Mann und Frau werden beide als Bedarfsgemeinschaft in den Berechnungen Hartz4 über Tochter aufgelistet und Berechnet.

    Jobcenter behauptet nun das keine anderen Leistungen nach SGB2, SGB12 oder dem neunten Buch möglich sein obwohl Frau voll Erwerbsunfähig ist auf DAUER und Mehrbedarfe für beide für Schwerbehinderte zustehen müssten.

    Klageverfahren Pflegestufe läuft für Mann und Frau.

    Mehrbedarf Ernährung wurde nur Pauschal bewilligt ca 43 Euro pro Person. Es wurde persönlich bereits bei Antragsabgabe ein Erhöhter Mehrbedarf wegen Ernährung geltend und Glaubhaft gemacht nachdem auch der teamleiter mit eingeschaltet werden musste wegen Leistungsverweigerung der Sachbearbeiterin die der Meinung war solche Leistungen gäbe es nicht.

    Nach 9 Monate Wartezeit zur Begutachtung erhöter Mehrbedarf Ernährung wurde trotz Mitteilungen an das Jobcenter keine Persönliche Begutachtung durchgeführt und per Aktenlage abgelehnt. Bescheid wurde mir erst nicht zugeschickt und über Widerspruchstelle behauptet es würde keine Begutachtung geben, da der Erhöhte Mehrbedarf Ernährung nicht glaubhaft geltend gemacht wurde. Nach dem Widerspruchverfahren durch kontakt mit teamleiter Leistungsabteilung sichert dieser zu das eine persönliche Begutachtung aufgrund der Schwierigkeiten des Einzelfalls durchgeführt werden würde. Erst dann wurde mir die zuvor erstellte Ablehnung übersendet und eine weitere Begutachtung veranlasst. Was zuvor von der widerspruchstelle abgestritten wurde.

    Auch die zweite Begutachtung wurde dann ohne persönliche Begutachtung per Aktenlage abgelehnt trotz zusicherung durch den Teamleiter Leistungsabteilung. Widerspruch läuft.

    Ähnlich wäre auch der Fall der Frau, da auch hier ein Erhöhter Mehrbedarf Ernährung vorliegt aufgrund von Fortgeschrittenem Morbus Chrohn.

    Weitere Hilfen werden nicht erkannt, es erfolgt keine Beratung oder klärung des Sachverhaltes seitens des Jobcenters (Aufklärungspflicht) für Leistungen für Schwerbehinderte, Reha, Eingliederung etc. einfach nichts, obwohl diverse Hilfen benötigt werden aus Pflege, Haushaltshilfe und was die Gesetzbücher so hergeben um nicht alles einzeln auflisten zu müssen.

    Krebshilfestellen, Sozialstationen, Krankenkasse, Hausarzt alle schicken einen zum anderen und sind ratlos wie wir jetzt an geignete Leistungen und Hilfen kommen. Sozailamt sagt wegen Leistungsbezug Hartz4 Tochter und wir dort mitgeführt werden, wären hilfen ausgeschlossen, da nur Leistungsbezieher nach SGB12 diesen Anspruch haben.

    Das alles würde bedeuten das der Mann keinen Anspruch auf Regelbedarf hat, da er beim Sozialamt ausgeschlossen ist wegen voller erwerbsminderung auf zeit, Jobcenter behauptet sozialgeldanspruch würde nicht bestehen nur für Kinder laut Gesetz.

    Wir verzweifeln langsam an dieser Bürokratie :dash

    Chemotherapie musste abgebrochen werden vom Mann, da er eigentlich die Pflege für seine Frau schon vor 10 Jahren übernommen hat. da die Häusliche Versorgung nicht gewährleistet ist, sowie Arztbesuche, Therapie etc. Wenn der Mann jetzt wieder die Chemotherapie anfängt ist er komplett am Bett gefesselt (umgangssprachlich) Kind ist in Ausbildung verlässt morgens das Haus und kommt Abends wieder. Somit enstehen diverse Probleme und Hilfen die benötigt werden für die keiner zuständig sein will.

    Anwälte wollen natürlich erstmal die Bezahlung geklärt haben, andere haben keine Zeit für Eilverfahren und wir drehen uns weiter im Kreis ohne Hilfen und entsprechenden Leistungen um diese Hilfen bezahlen/in Anspruch nehmen zu können.

    Hat jemand ideen wie wir hier weiter vorgehen können ?

    Allein mehrbedarf für Ernährung für den Mann stellt sich als sehr schwierig heraus da kein Sachgemäßes verfahren veranlasst wird. Ernährungsberatung wurde gemacht. Trotz Absprache zuvor das ein Ernährungsplan benötigt wird sowie eine Schriftliche Dokumentation über die Empfohlenden Nahrungsergänzungen und Ernährungsumstellung etc.. Am ende der Ernährungsberatung wollte die Ernährungsberaterin davon nicht mehr wissen, Krankenkasse weiß auch nicht wie sie mir helfen sollen da sie die Ernährungsberaterin nicht dazu zwingen kann.

    Somit haben wir ausser dem Enterosan Bericht keine Schriftlichen Nachweise die wir dem Jobcenter geben können.

    Gefunden habe ich folgendes dazu.

    Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung des Mehrbedarfs bei kostenaufwändiger Ernährung gemäß § 30 Abs. 5 SGB XII

    Das Amt richtet sich ja nach diesen Kriterien, in der neuen Ausgabe 2020 wird beschrieben das zur genauen Ermittlung des erhöhten Ernährungsbedarfes

    II. Methode
    Zur Erhebung des ernährungsspezifischen Mehraufwandes wurde ein exemplarischer Vollkost-Speiseplan als Bezugsgröße verwendet, der sich nach den Regeln
    der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für eine Vollkosternährung27 richtet. Dieser Vollkostplan wurde nach den einschlägigen Leitlinien der jeweiligen
    Erkrankung entsprechend abgewandelt.28 Alle Speisepläne wurden von Expertinnen des Berufsverbandes der Diätassistenten (VDD) erstellt. Auf Grundlage der
    modifizierten Wochenspeisepläne wurden Einkaufslisten angefertigt und im Handel der Mittelwert aus dem oberen und unteren Preissegment ermittelt. Der Mehrbedarf ergibt sich schließlich aus der Gegenüberstellung der Kosten eines Vollkost-Speiseplanes mit dem jeweils erkrankungsspezifisch modifizierten Speiseplan.

    Wer kann mir da jetzt weiterhelfen ? Ernährungsberater scheinen die meisten nicht mal einen Plan davon zu haben, ich habe selbst mit weit über 10 Menschen gesprochen. Zum anderen sagen diese das diese Leistungen nicht in dem Ernährungspaket der Krankenkasse enthalten sein würden, da dieses Verfahren viel Aufwändiger ist als eine normale Ernährungsberatung.

    Wir bleiben sachlich und beschäftigen uns mit der geltenden

    Rechtslage. Titel für Suchfunktion korrigiert und veralteten

    Link entfernt

  • Die Bedarfsgemeinschaft wird über erwerbsfähige Personen in der Bedarfsgemeinschaft gebildet und das ist ausschließlich die Tochter. Das ist also erstmal vollkommen korrekt. Der Ehegatte sollte daher im Bescheid des JC mit Sozialgeld aufgeführt sein. Die Mutter eigentlich nicht, wenn sie tatsächlich dauerhaft erwerbsgemindert sein sollte. Denn dann ist das Sozialamt mit Grundsicherung zuständig, es sei denn, sie erzielt Erwerbsminderungsrente in einem ihren Bedarf übersteigenden Umfang. Dann kann sie natürlich nicht ms vom Sozialamt bekommen und muss ihr übersteigendes Einkommen für die restlichen Familienmitglieder einsetzen.

    Letztlich dürfte es also nur um die Mehrbedarfe für kostenaufwändige Ernährung gehen. Wenn die 2x 43 Euro eurer Meinung nach nicht ausreichen, dann steht euch der Weg über Widerspruch und Klage offen. Das Gericht wird dann sicher in einem eigenen Gutachten feststellen lassen, ob und in welchem Umfang kostenintensivere Ernährung notwendig ist oder ob die Gutachten des Jobcenters stimmen.

    Weitere mögliche Hilfen kann ich nicht erkennen. Ihr seid erwerbsgemindert, eine Eingliederung ins Erwerbsleben ist also nicht möglich. Mehrbedarf für Behinderung bedürfen aber einer solchen Rehamaßnahme oder - bei Sozialgeld--einem Merkzeichen G, welches anscheinend auch niemand von euch hat.

    Das JC ist im Prinzip dafür verantwortlich, dass ihr Geld zum Leben habt. Das sind keine Sozialarbeiter, die irgendwelche medizinischen Hilfen bieten. Ernährungsberatung usw. ist Sache der Krankenkassen, nicht der Jobcenter. Ihr habt anscheinend völlig falsche Vorstellungen, was Jobcenter sind. Das ist kein Rehasportverein.

  • Nein Merkzeichen sind nicht vorhanden aber es wurde die Sachlage dem Jobcenter eindeutig erklärt und die GdB Nachweise vom Versorgungsamt eingereicht. Bei einer ordentlichen Prüfung des Sachverhaltes hätte somit das JC auch einen Schwerbehinderten Mehrbedarf prüfen müssen bzw uns erstmal darüber Informieren das es so etwas überhaupt gibt. Eine Aufklärung über Mehrbedarf Schwerbehinderung, einkaufshile, Putzhilfe und weiteres würde niemals durchgeführt. wir müssen uns alles mühsam aus dem Internet erlesen und fragen dann beim JC nach.

    Das JC wurde darüber Informiert das der GdB nicht aktuell ist und ebenfalls vom Versorgungsamt geprüft wird Erhöhungsantrag da beim Mann ein Gdb von 100% Prozent laut GdB Tabelle veranlagt wird und beide müssten Merkzeichen G erhalten da sie keine 2km in einer halben stunde zurück legen können. somit sollte auch die Sachlage ganz anders sein.

    **********************

    Demnach hätte das JC uns darüber Informieren müssen und wenn der Artikel stimmt den GdB neu von Amtswegen ermitteln oder nicht ?

    Gleiches gilt wenn wir dem JC darüber Informieren das wir weitere Hilfen benötigen wie zuvor erwähnt. Zum anderen wurde auch seitens des Sozialamtes nicht richtig geprüft welche Hilfen und Mehrbedarfe für die Frau beantragt werden können. Wenn somit das Sozialamt eine Milchmädchen rechnung macht wo nur der Regelbedarf plus 43,20 Ernährungsmehrbedarf berücksichtigt wird, stellt das schon mal ein großes Problem dar. Somal die Frau nicht aus dem Haus kommt und auf Fahrhilfen angewiesen ist um Arztbesuche oder Therapie zu gewährleisten.

    Es muss ja auch nicht für alles das JC zuständig sein, aber dies ist auch Trägerübergreifend zuständig und muss andere träger mit einbeziehen oder sollen wir bei allen Ämtern seperat ein antrag stellen dann kann ich auch gleich die Gesetzesbücher studieren was gesetzlich so nicht vorgesehen ist.

    Folgende Hilfen haben wir bekannt gegeben

    Wir benötigen dringend Hilfe in folgenden Bereichen (nicht abschließend)

    • Einkaufshilfe
    • Putzhilfe
    • Hilfe bei der Herstellung von Ordnung in Wohnung
    • Ämter Fragen, Schriftverkehr, Umgang mit Behörden und Banken muss Erinnert werden und/oder komplett erledigt werden je nach tatsächlichen Gesundheitszustand
    • Fahrkosten und Fahrmöglichkeiten zu ständige Arztbesuche, Facharztbesuche, Volkshochschule, Kochkursen (Ernährungsbedingt durch Umstellung), Freizeitgestaltung und Teilhabe am gemeinschaftlichen und Kulturellem Leben etc
    • Nähen und Wäschepflege
    • Psychische Hilfen
    • Hilfen bei der Essenszubereitung
    • Zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags einschließlich der Tagesstrukturierung, Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, persönliche Lebensplanung, Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten, sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit der Ärztlichen und Ärztlich verordneten Leistungen.
  • Das ist alles nicht Aufgabe des Jobcenters. Einkaufshilfen sind z. B. von der Kranken- oder Pflegekasse oder Sozialamt möglich. Wenn ihr mit Behördengängen nicht klar kommt, wendet euch an die örtliche Betreuungsbehörde zum Bestellen eines Betreuers. Fahrtkosten zu Ärzten sind Bestandteil des Regelsatzes, da gibt es nichts weiter, von niemandem, es sei denn, die Krankenkasse leistet da was.

    Alles, was du da aufzählst, hat nichts mit dem JC zu tun und so tiefe Kenntnisse, was andere Behörden leisten, hat da niemand, da es sich dabei auch nicht um vorrangige Leistungen handelt, sondern um Kosten, mit denen das Jobcenter überhaupt nichts zu tun hat. Nochmal: das sind dort keine Sozialarbeiter. Das JC muss auf vorrangige Leistung aufmerksam machen, aber darüber hinaus kannst du doch nicht erwarten, dass sie eure Betreuer spielen. Das ist nicht deren Aufgabe. Deren Aufgabe ist der Lebensunterhalt und die Vermittlung in Arbeit. Das JC ist für Erwerbsunfähige letztlich gar nicht zuständig und erst recht nicht für Gesundheitsvorsorge. Dafür gibt es Berufsbetreuer, die sich da auch auskennen.

    Zu deinem Zitat: nein, das Jobcenter muss keinen GdB ermitteln und im Übrigen steht bereits im ersten Absatz, dass zwingend Erwerbsfähigkeit vorliegen und eine Rehamaßnahme absolviert werden muss! Ihr seid nicht erwerbsfähig und ihr macht keine Maßnahmen. Im Übrigen gibt man einen GdB nicht in % an. Soviel zur Qualität der Quelle.

    Und auch das Sozialamt kann nicht einfach was leisten, was in derem Gesetzbuch nicht vorgesehen ist. Das, was du da willst, ist von einer Pflegebedürftigkeit abhängig und nicht von einem GdB. Wenn ihr nicht klarkommt, lasst einen Berufsbetreuer ran.

  • Das ist so alles nicht richtig aber ok

    Bezüglich des GdB steht aber im Artikel auch ********************

    deine Aussage widerspricht also dem Artikel ! Auch ist das JC trotzdem verpflichtet andere Träger mit einzubeziehen laut Gesetz.

    Rehamaßnahmen oder Eingliederung bedeutet nicht nur Eingliederung in den Arbeitsmarkt wenn man erwerbsfähig ist, sondern eben auch diverse andere Leistungen wie Eingliederung - Teilhabe am Gesellschaftlichem Leben usw.

    Die Sachlage ist also seitens des JC definitiv zu ermitteln und uns ggf an das richtige Amt zu verweisen bzw. diese mit einzubeziehen zur Feststellung und Berechnung.


    zum anderen wenn die leistungen für einkaufshilfe nur über das Sozialamt möglich sind, diese aber nicht tätig werden weil man mit Tochter im JC in Bedarfsgemeinschaft wohnt werden diverse Leistungen dadurch ausser Kraft gesetzt deine Aussagen können absolut nicht stimmen

    So­zi­al­hil­fe und Grund­si­che­rung nach dem SGB XII

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt. Link-Korrektur

    Zitat gelöscht und bitte Zitatfunktion mit Quellenverlinkung nutzen

  • Ich wage zu bezweifeln, dass du die notwendige Qualifikation besitzt, zu beurteilen, ob das, was ich schrieb, "nicht richtig" ist. Denn das, was du dir da einbildest, was das Jobcenter an Beratung leisten soll, ist schlicht eine Einbildung.

    Die Beratungspflicht des § 14 SGB II bezieht sich auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. § 14 SGB I beschränkt die Beratung auf den eigenen Aufgabenkreis der Behörde. Das Auskunftsrecht nach § 15 SGB I ist beschränkt auf die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung. Das JC ist eine Bundesbehörde und gehört daher nicht dazu.

    Die von dir gewünschten Hilfen sind keine des Jobcenters, auch keine, um die sich das Jobcenter überhaupt kümmern muss. Das JC zahlt Beiträge zur KV/PV und das war es. Von den Leistungen, die du willst, hat da überhaupt niemand Ahnung. Was ist daran so schwer zu verstehen?

    Im Übrigen verwechselt du Rehamaßnahmen mit dem Ziel der Teilhabe am Arbeitsleben mit den von dir gewünschten Pflegeleistungen. Schon allein da liegst du vollkommen daneben.

    Nochmal: wenn ihr überfordert seid, dann geht zur Betreuungsbehörde. Da sitzen Sozialarbeiter, die euch sagen können, wer für was zuständig ist und ob es nicht besser wäre, dass sich ein Betreuer um euch kümmert.

    Ansonsten betrachte ich das hier jetzt als abgeschlossen, da außer haltlosen Vorwürfen und Uneinsichtigkeit eh nichts inhaltliches kommt.

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