ALG II Weiterbewilligungsantrag - Arbeitsaufnahme und Fragen

  • Guten Tag,

    xxxxxxxx Ich eine sehr gute Arbeitsstelle gefunden und bin nicht mehr xxxx abhängig allerdings stehen noch Leistungen aus, zur Geschichte:

    Ich habe ALG2 erhalten dieses lief aus und ich habe einen Weiterbewilligungsantrag (am 1.September.2020, Nachts) im Briefkasten eingeworfen und mit dem Datum vom 02.09.2020 versehen. Das habe ich fotografiert direkt vor dem Briefkasten des Jobcenters + Zeugen dabei gehabt, die gesehen wie ich das Dokument eingeworfen habe. Zudem wurde das OFFENE Dokument fotografiert sodass nicht gesagt werden kann es habe sich etwas anderes darin befunden. Zusätzlich wurde genau an diesem Tag (02.09.2020) ein Brief mit einer Maßnahme an mich geschickt, diese bin ich auch angetreten und für mich war das logisch, dass am Tag der Öffnung der Brief losgeschickt wurde. Jetzt 1 Monat später wird mir gesagt dass der Zettel nie ankam und eine Bewilligung schwierig wäre, nachdem ich am Telefon alles so erklärt habe wie hier wurde die Mitarbeiterin ganz unsicher und es hieß sie würde es wohlwollend prüfen und zusätzlich ihren Vorgesetzten fragen,xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx und dass ich einen Anwalt nicht vor einer schriftlichen Antwort einschalten sollte ist mir klar aber ich glaube der Erfahrungswert in diesem Forum ist gigantisch und ich möchte nicht nochmal einen Monat auf das Geld warten müssen, denn mein erstes Gehalt würde erst Ende des Monats kommen

    Viele Grüße

    Wir bleiben sachlich und beschäftigen uns mit der geltenden

    Rechtslage. Titel für Suchfunktion korrigiert

  • Die Vermittlung agiert unabhängig von der Leistung, d. h. Die Maßnahmezuweisung besagt gar nichts.

    Deinem ganzen Beitrag ist nicht zu entnehmen, zu wann Du überhaupt weiter ALG2 wolltest. Zum 1.10. ist kein Problem, denn den Antrag kannst Du jetzt noch stellen. Wenn es zu 1.9. sein sollte und man lehnt für September wegen fehlendem Antrag ab, dann steht Dir Widerspruch und Klage offen und Deine Beweismittel werden sicher entsprechend ausgewertet.

  • Ich wollte ALG2 ab dem September, für den Oktober ist es nicht notwendig da ich zum Oktober bereits angefangen habe zu arbeiten.

    Dankeschön, dann warte ich die Antwort ab und werde voraussichtlich klagen.

    Nochmal: Es handelt sich ausschließlich um eine einzige ausstehende Zahlung für den Monat September.

    Viele Grüße

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