Selbstständig - zu versteuerndes Einkommen durch Abfindung - was ist zu tun?

  • Hallo zusammen, ich schildere mal meine Lage und habe am Ende ein paar Fragen - ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.

    Ich war bis März 2020 als Selbstständige in einem arbeitnehmerähnlichem Arbeitsverhältnis (seit 2015). Wegen Corona wurden meine Aufträge für März und April storniert. Daraufhin musste ich für mich und meinen 18-jährigen Sohn, der eine FOS besucht, Hartz4 beantragen. Das Geld deckte natürlich nur den Grundbedarf - meine Kosten als bisher Selbstständige (priv. Vorsorge, Raum-Miete, laufende Kosten) habe ich wie die meisten in den letzten Monaten vom Ersparten bezahlt.

    Als die Corona-Lage sich im Mai allmählich erholte hat man mich dennoch nicht wieder beschäftigt und somit fanden auch meine Aufträge bis Juni nicht mehr statt.

    Daraufhin habe ich mich bei meiner Gewerkschaft informiert, habe spannendes rausgefunden und sogleich eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Das Unternehmen und meine Anwältin haben bis zur Anhörung außergerichtliche Verhandlungen geführt.

    Mittlerweile war es dann September und ich habe ALG2 verlängern müssen. Außerdem habe ich eine Umschulung angestrengt, die mir auch genehmigt wurde. Sie ist aber noch nicht ganz durch, da ich mich im letzten Moment für eine andere Umschulung entschieden habe. Zur Info: in meinem bisherigen Job ist es unmöglich derzeit Arbeit zu finden.

    Nun vor einigen Tagen, kurz vor der Anhörung: die Anwälte wurden sich einig. 30.000 € wurden mir zugesichert, wenn ich die Klage zurück nehme. Darin enthalten sind Urlaubsansprüche der letzten 5 Jahre und mein entgangener Verdienst von März bis Juni 2020. Sobald ein Vertrag unterschrieben ist und ich eine RG geschrieben habe, wird das Geld überwiesen. Ich weiß, dass dies als Einkommen bewertet wird und ich es angeben muss. Klar!

    Da ich aber kein Arbeitnehmer war, muss ich natürlich UST abführen und versteuern D.h. von dem Betrag wird nach Steuern sicherlich 40% weg sein. Allerdings steht der genaue Betrag erst fest, sobald die EKST Anfang 2021 gemacht ist. Diese Einnahme ist also in meinem Fall nicht gleich Einkommen.

    Nun meine Fragen:

    1. Wie wird das Jobcenter reagieren, wenn dieses Geld fließt? Gibt es dann eine Schätzung?

    2. Was passiert mit meiner Fortbildung? Tatsächlich könnte und würde ich nun selbst bezahlen. Mindert ja auch wiederum meine Steuerschuld. Und die Umschulung ist mir wichtig. Bin 50 und sie ist eine Riesenchance das Ruder rumzureißen.

    3. Ist es ratsam sich vor dem Geldfluss beim JC abzumelden und selbst zu schauen wie es weiter geht, und erst dann wieder zum JC gehen, wenn ich (aufgrund der Umschulung) Grundsicherung benötige?

    Freue mich auf Antworten und Tipps.


    Ich habe inzwischen einiges selbst in Erfahrung gebracht, da ich den "Hinweis für Selbstständige" entdeckt habe. Wenn ich es richtig verstanden habe, wird nach Ende des Bewilligungszeitraumes durchgerechnet. Damit steht für mich fest, dass ich die Fortbildung selbst bezahle und das Geld bis zur Abrechnung zusammen halte, weil ich dann sicher alles zurück zahlen muss. Aber das passt ja. Sollte ich mich irren mit meiner Feststellung - gerne Nachricht schreiben.

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