ALG II Anspruch - Beendigung Studium - Orientierungsphase - Unterhaltspflicht Eltern und Fragen

  • Hallo liebe Alle!

    Ich wende mich an euch, da ich zwar viel gelesen habe aber wie es so ist, gab es viele widersprüchliche Angaben.

    Ich bin 2017 für mein Studium zu Hause angezogen, hab dieses nun beendet und bin arbeitssuchend. Aufgrund verschiedener Gründe bin ich wieder bei meinen Eltern eingezogen.

    Meine Frage ist, kann ich ALG2 beantragen, obwohl ich wieder zu Hause wohne?

    Oder müsste ich erst ausziehen, damit ich meine eigene Bedarfsgemeinschaft bin?

    Was ist der Freibetrag, den meine Eltern verdienen dürfen? Sind das auch diese 150€ pro Lebensjahr?

    Ich bin 22 Jahre, wenn ich jetzt ALG2 berechtigt wäre und nach einigen Wochen wieder ausziehen möchte (das zusammenlegen von zwei Haushalten bringt viele Platzprobleme mit sich), dürfte ich das dann einfach?

    Vielen Dank im Voraus! Vielleicht fallen mir später noch Fragen ein aber erstmal wäre das alles.

  • Du bildest mit deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft, das heißt, momentan können nur alle zusammen ALG2 bekommen oder niemand. Beim Freibetrag verwechselst du gerade Einkommen und Vermögen, daher solltest du deine Frage nochmal neu formulieren. Willst du jetzt was zum Einkommen wissen oder zum Vermögen? Hast du denn Einblick, was deine Eltern für Einkommen und/oder Vermögen haben?

    Ausziehen ist in deinem Fall möglich, da die Beschränkung für U25 jährige nur für den erstmaligen Auszug gelten. Und das ist bei dir ja nicht der Fall.

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