Anrechnung von Kapitalerträgen obwohl rückwirkend Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt wurde

  • Hallo zusammen!

    Mein Anliegen ist Folgendes:

    Ich habe von 10.2018 bis 08.2020 ALGII erhalten. Erwerbsminderungsrente hatte ich schon vor ALGII gestellt, zog sich aber vor Gericht sehr in die Länge. Nun wurde rückwirkend zum 01.05.2018 Rente bewilligt und alle vom Jobcenter geleisteten Zahlungen von der Rentenkasse erstattet. Ich erhielt vor 2 Wochen ein Schreiben vom Jobcenter, dass mein Sohn (lebt in meiner Bedarfsgemeinschaft und ist minderjährig) im Jahr 2019 Kapitalerträge erzielt hat und nun zu prüfen sei, ob er leistungsberechtigt ist bzw. war.

    Nun endlich zu meiner Frage :) muss ich darüber noch Auskunft geben? Denn es wurden ja alle vom Jobcenter gezahlten Leistungen, also auch die für meinen Sohn, von der Rentenkasse komplett zurückerstattet. (Meine monatliche Rente ist höher als der Satz vom Jobcenter)

    Also auch wenn er zu viel Geld vom Jobcenter bekommen haben sollte, ist auch dieses zu viel gezahlte Geld zurückerstattet worden. Ich verstehe den Sinn dahinter nicht so ganz....:hmm

    Danke fürs Lesen und liebe Grüße

  • Wenn tatsächlich alles erstattet wurde, sollte es unrelevant sein, es sei denn, es geht um eine mögliche Ordnungswidrigkeit bzw. Prüfung, ob Betrug vorliegt, weil vorsätzlich falsche Angaben zum Vermögen gemacht wurden.

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Es wurde alles erstattet, sogar knapp 300€ mehr als mir vom JC ausgezahlt wurden, aber das können ja auch Sozialversicherungsbeiträge sein.

    Wenn es um eine Ordnungswidrigkeit geht, hätte es dann nicht in dem Schreiben stehen müssen?

    Das Problem mit den Kapitalerträgen ist, dass der Opa meines Sohnes dieses Konto für ihn geführt hat. Leider ist dieser Mitte 2019 verstorben und ich habe erst vor Kurzem einige wenige Unterlagen über dieses Konto erhalten. Ich habe auch absolut keine Ahnung von diesen Aktiengeschäften und ich wusste auch gar nicht, dass er Kapitalerträge erhalten hat. Aber wenn das JC das durch einen Datenabgleich in Erfahrung gebracht hat, dann wird das wohl auch so sein.

    Sollte ich dem JC dann einfach nochmal antworten, dass alles erstattet worden ist? Das haben ich schon einmal getan, aber die Antwort vom Jobcenter war, dass sie keinen Zusammenhang zwischen der Erstattung und dem Mitwirkungsschreiben erkennen....

  • Wenn es eine normale Mitwirkungsaufforderung ist, dann antworte doch, dass ihr durch die Erstattung der Rentenversicherung so gestellt seid, als hättet ihr nie ALG2 bezogen und warte ab, was kommt.

    Sollte mehr kommen: das mit "Ich wusste nichts" unterlasse tunlichst. Ein Konto für ein Kind kann nicht ohne Zustimmung der Eltern eröffnet werden.

  • Okay, danke. Dann werde ich nochmal versuchen dem Jobcenter das mitzuteilen und hoffe, dass sie es dann gut sein lassen.

    Mit dem Konto ist das natürlich richtig. Es ist nur 11 Jahre her, dass ich dafür mal unterschrieben habe, deshalb hatte ich es einfach nicht mehr auf dem Schirm.

    Ich hoffe es wird keine Ordnungswidrigkeit aus dem Mitwirkungsschreiben gemacht. Ansonsten sollte ich mir wohl lieber einen Anwalt als Beistand holen.

    Danke nochmals für die schnellen Antworten.

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