ALG II Antrag - 3 Monate seit Antrag vergangen und Fragen

  • Ich habe in xxxxx vor 3 Monaten (MONATE) meinen Antrag gestellt - mit dem vereinfachten Onlineantrag. Ich warte bis heute auf Genehmigung oder Ablehnung.

    Die Behörden haben mehrmals schriftlich Dinge angefragt, mich quasi gepüft, und mein Vermögen kontrollieren wollen mit Bankauszügen, Fragen zu offensichtlichen Kontobewegungen, Fragen zu geschwärztem Mietvertrag (Vermieterdaten), ... heißt es nicht dass in der Coronazeit keine Prüfung dergleichen stattfindet? Warum halten sich die Behörden nicht an das Gesetz? Und wieso dauert es schon 3 Monate?

    Ich hatte einen Anwesenheitstermin, bei dem sie meinen Perso angeschaut haben, kurz über den Lebenslauf gesprochen, und dann eine Vereinbarung unterschreiben wollten für X Bewerbungen etc. diese habe ich abgelehnt. Wozu unterschreiben wenn ich noch nicht mal anerkannt bin? Dieser Termn war völig unnötig...

    Ich habe insgesamt abgeschickt:

    - Antrag

    - Anlagen EK, VM, KDU,

    - Mietvertag (geschwärte Daten Vermieter), Krankenversicherung, letzte 2 Monate Überweisungen (paar geschwärzt)

    Wie lief es bei euch?

    Gelöscht, für das Thema nicht relevant

  • Ich lade mir jetzt einen Blankomietvertrag runter, füll den aus und schwärze drin rum. Das hat dann echt eine tolle Beweiskraft. Und der § 67 SGB II regelt nur, dass Miete in voller Höhe zu berücksichtigen ist und nicht, dass man einfach mal behaupten kann, dass man Summe X als Miete zahlt und niemand darf Nachweise dafür fordern. Gleiches gilt für Kontoauszüge.

    Da niemand weiß, woran es jetzt hakt, wirst du dazu wohl das zuständige Jobcenter befragen müssen. Fakt dürfte jedoch sein, dass du notwendige Nachweise nur unzureichend erbracht hast.

    Eine Eingliederungsvereinbarung musst du nicht unterschreiben. Allerdings gibt es trotzdem kein Recht auf Faulheit. Du willst für 3 Monate rückwirkend Geld (Rechte), ergo hast du auch Pflichten.

  • das Gesetz dass nicht geprüft wird gilt aber. Warum wird es nicht beachtet? Ist eben deren Pflicht.

    Dokumente werden sowieso nicht im Original eingereicht, ob es echt ist wird nicht geprüft.

    Wo steht dass ich etwas nicht schwärzen darf? xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Bitte Gesetzgebung bei der Antragstellung beachten

  • Nochmal: wo steht in § 67 SGB II, dass nicht geprüft wird?! Nirgends! Und bei Zweifeln hast du sehr wohl auch Originale vorzulegen, § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB I. Und ein Original wird wohl kaum geschwärzt. Was eine Kopie mit fehlendem Vertragspartner für eine Beweiskraft haben soll, kannst du im Zweifelsfall dann auch gern einem Richter erzählen.

  • hier steht es wird nicht geprüft. "kein erhebliches Vermögen verfügbar" habe ich erklärt. Ich wurde nicht aufgefordert originale vorzulegen, hätten die doch bei meinem präsenztermin machen können.

    Kein Zitat von anderen Webseiten ohne Zitatfunktion

    Kann- Bestimmung - Jobcenter hat jedes Recht Vermögen

    zu prüfen, zu jeder Zeit und Dokumente sind auf Verlangen

    ungeschwärzt einzureichen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!