ALG II Antrag nach Krankengeldl - vorrangige Leistung ALG I und Fragen

  • Moin moin Allerseits.

    Ich habe da ein großes Problem. Wie im Titel schon steht, hatte ich ALG 2 beantragt, da mein Krankengeld schon seitdem 15.07.2020 abgelaufen ist. Nun meldete sich das Jobcenter und will mir " Beantragung vorrangiger Leistungen" anbieten bzw. steht im Schreiben drinne, dass ich darauf Anspruch nehmen kann, was gar nicht möglich ist/sein kann. Die Frage ist, wie kommen die darauf? Vor meiner Erkrankung war ich nur 6 Monate im Arbeitsverhältnis und hätte damit also auch keinen Anspruch auf ALG1, also was soll das Ganze denn nun? Bald ist der nächste Monate und ich weiß gar nicht, wie ich Miete und meine anderen Kosten zum kommenden Monat zahlen soll.

    Haben die beim Jobcenter irgendwas verlesen, sich verguckt oder solches? Das kann doch jetzt alles nicht wahr sein. Was soll ich tun?

    Mit freundlichen Grüßen

  • Nach Aussteuerung des Krankengeldes besteht unter Umständen (wenn der ÄD Erwerbsminderung über 6 Monate feststellt) Anspruch auf Alg1 als Nahtlosigkeitsfall. Wenn keine Erwerbsminderung festgestellt wird, musst du dich mit deinem Restleistungsvermögen verfügbar erklären. Die Zeit mit Krankengeld gehört auch mit zur Anwartschaftszeit auf Alg1. Nur, wenn der ÄD Erwerbsminderung von unter 6 Monaten feststellt, besteht kein Anspruch auf Alg1. Das Alg1 ist natürlich eine vorrangige Leistung und du musst das umgehend beantragen.

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