Praktikum ohne Genehmigung

  • Hallo Alle!

    Ich befinde mich in einer unangenehmen Situation. Nach sehr gutem Abschluss meines Studiums während des Corona-Lockdowns bin ichin eine kleine Stadt gezogen und habe keinen Job gefunden. Ich beziehe Hartz IV und habe die Chance, ein 3wöchiges unbezahltes Praktikum zu machen in meinem Studienberuf-aber das JC will es nur genehmigen lassen, wenn es sich um eine Arbeitsanbahnung handelt. Ich kann dort kostenlos unterkommen, die Haftpflicht und Unfallversicherungläuft über den Arbeitgeber, ich kann berufsrelevante Kompetenzen ausbauen und habe auch die Zusage, zu Bewerbungsgesprächen das Praktikum jederzeit unterbrechen zu können. Mein Arbeitsvermittler sperrt sich jedoch. Tatsächlich war mein Beratungsgespräch sogar sehr unangenehm, erhat mich nicht ernst genommen und gelacht, als ich von "Kompetenzen ausbauen" gesprochen habe. Die Frage ist nun- was habe ich für Möglichkeiten, das Praktikum trotzdem zu machen? Und wenn ich es ohne Genehmigung antrete, wie kriegt das JC davon mit? Viel Zeit ist leider nicht mehr, denn es würde im Okt beginnen. Die Zeitknappheit liegt nicht an mir, sondern ich habe 1 Monat lang um einen Termin kämpfen müssen für dieses niederschmetternde Gespräch. Kennt sich jemand aus?


    Natürlich möchte ich nicht Sozialbetrug begehen, mir aber dieses wertvolle Prakitkum auch nicht entgehen lassen...

  • Tamar Richtig,es ist nicht ortsnah. Aber via Mitfahrgelegenheit/Zug kann ich das Praktikum für ein Vorstellungsgespräch jederzeit unterbrechen. Meine Mitbewohnerin könnte in meiner Abwesenheit auch meine Post für mich öffnen, ich arbeite theoretisch unter 15 Stunden in dem Praktikum und stehe dadurch dem Arbeitsmarkt doch noch zur Verfügung. Ich habe Sorge, dass es nach hinten losgeht, sobald ich das JC tiefer an der Planung beteilige. In dem Ort, in dem ich wohne, sind die mit Akademikern heillos überfordert. Haben sie sogar zugegeben. Welche Strategie kann mir helfen, eine MAG zu kriegen?

  • Wenn konkret bereits gesagt wurde, dass man eine MAG nur bei Aussicht auf Einstellung befürwortet? Nur, wenn dir der Arbeitgeber bestätigt, dass es eben eine Arbeitserprobung sein soll. Heißt ja nicht, dass er dich dann tatsächlich einstellt.

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