Antrag kostenaufwendige ernährung

  • Hallo alle zusammen ich habe einen Antrag für kostenaufwendige ernährung eingereicht beim Jobcenter der wurde mir abgelehnt. Nun fordert das Sozialgericht von mir einen ernährungsplan der bestätigt das ein mehrbedarf nötig ist kann mir hier jemand weiterhelfen Danke LG greg

  • Soll dir jemand einen Ernährungsplan für eine von dir nicht näher bezeichnete Krankheit erstellen? Oder wie hattest du dir das jetzt vorgestellt?! Du musst dich wohl selbst wissen, was für teurere Produkte gegenüber normalen Produkten du kaufen musst, oder nicht?

  • Die Fälle, in denen rechtlich ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung besteht, sind sehr eng angesetzt.

    Sehr oft glauben die Betroffenen, sie hätten einen Anspruch, obwohl es rechtlich schlicht nicht so ist.

    Da Du bereits beim Sozialgericht bist, ist die Antwort auf Deine Frage aber wirklich einfach:

    Das Sozialgericht fordert aussagekräftige medizinische Nachweise. Die bekommst Du von Deinem Arzt, falls Du sie noch nicht hast. Oder eben nicht.

  • Naja, anscheinend will das SG hier keine ärztliche Bestätigung (irgendwas vom wahrscheinlich Hausarzt muss es eh schon geben, denn die Anlage MEB besteht ja auf den Seiten 2 und 3 aus einer Ärztlichen Bestätigung), sondern eine Aufstellung, was der TE an kostenaufwändigeren Lebensmitteln konsumiert.

    Vielleicht wird dann noch ein Gutachten in Auftrag gegeben, aber davon ist hier momentan gar keine Rede.

  • Damit wir vor dem SG landen, hat das Jobcenter vermutlich abgelehnt. Läge also nicht fern, dass es gar kein ärztliches Attest gibt - oder das Attest aus Behördensicht rechtlich bedeutet, dass es eben keinen Anspruch auf Mehrbedarf gibt.

    Gewollt ist laut Greg ein "Ernährungsplan, der bestätigt, dass ein Mehrbedarf nötig ist". Klingt etwas unrund formuliert, dürfte aber m.E. ein fachärztlicher Ernährungsplan oder ein Attest sein, das hier gewollt ist. Klarstellung, ob er sich hier ungenau ausgedrückt hat, müsste von Greg kommen.

  • Die Anlage MEB wurde garantiert abgegeben. Ärzte beschäftigen sich nicht damit, ob es für Diabetes, Laktoseintoleranz etc. überhaupt einen MB gibt. Erfahrungsgemäß bestätigen die das einfach und das wars.

    Habe momentan selbst ein solches Verfahren am SG. Hausärztin bestätigt Laktoseintoleranz. Lt. Patientenakte erfolgte die Anamnese über Patientengespräch. Ich habe von Anfang an daran gezweifelt, ob überhaupt Laktoseintoleranz vorliegt. Das SG hat jetzt ein Gutachten veranlasst. Keine Laktoseintoleranz. Von daher gehe ich davon aus, dass durchaus was ausgefüllt wurde vom Hausarzt.

    Aber vielleicht äußert sich der TE ja nochmal.

  • Ich kenne real genug Fälle, in denen die MEB nicht erstellt wurde.

    Ich male mal ein simples Bild:

    Bürger möchte Mehrbedarf vom Jobcenter, da er laut Arzt seine Ernährung umstellen muss.

    Jobcenter lehnt direkt ab, da Erkrankung klar unter jene fällt, die laut Rechtsprechung mit dem Regelbedarf abgedeckt werden können (auch wenn es einiges an Organisation, selbst kochen und viel Zeit erfordert).

    Wir sind in einer Metropole mit SG. Bürger fährt beim SG vorbei und disktiert schnell mal eine Klage.

    Gericht möchte auf Nummer Sicher gehen, dass kein untypischer Ausnahmefall vorliegt, der doch einen Anspruch begründen könnte, und fordert ärztlichen Ernährungsplan an.

    Muss nicht so sein, aber ich kann bestätigen, dass es derartige Fälle durchaus ohne vorheriges Ausfüllen der MEB zum SG schaffen können.

  • also ich persönlich habe Diabetes II , Bluthochdruck, Fettleber, mir wurden bei einer Magen Darm Spiegelung 9 polypen votstufe krebs entfernt von dene 3 sich sicher auf Dauer in krebs umwandeln können das Problem hier ist das es eine kleine Stadt ist und das Jobcenter sehr beeinflussent ist ich habe bereits 2 Anwälte vor Kontakt mit dem Jobcenter war alles ok wurde mir gesagt man hilft mir nach Kontakt mit dem Jobcenter war alles anderst einer sogar hat sich auf schreiben und Anrufe von mir nicht mehr gemeldet bei der Ernährungs Beratung war ich auch habe hier meine kompleten kranken Akte vorgelegt war geschockt die Ernährungs Beraterin hat gesagt ist höchste Eisenbahn hier was zu verbessern habe auch um einen ernährungsplan der auf meine Krankheiten abgestimmt ist mir zu erstellen das ich etwas habe wo ich mich dann halten kann ja ja kein Problem. Nach Kontakt mit dem Jobcenter war sie dan der Meinung ich bräuchte keinen Plan ich müsse nur meine Ernährungs Gewohnheiten ändern .

    Dan hab ich noch eine Frage kenn jemand das präventionsgesetz ? Das beinhaltet Krankheiten rechtzeitig entdecken und schlimmere Verläufe zu verhindern ich habe meine Anwältin gesagt das ich mich auf das Gesetz berufen möchte sie meint das würde nicht gehen und ich muss dazu sagen bei der das gleiche vor Kontakt Jobcenter ja das machen wir nach Kontakt auch 180 Grad gedreht .

  • Und was bedingt jetzt eine kostenaufwändige Ernährung? Was kaufst du, was teurer ist als ein normale Vollkost? Fettarm zu essen kostet nicht mehr, zuckerarm zu essen auch nicht (ggf. kostet das sogar weniger). Krebs hast du nicht, also "verzehrt" dich auch nichts oder liegt dein BMI im Bereich der Unterernährung?

    "Gesunde Vollkost" ist hier das Zauberwort. Das ist die Ernährungsform, die eigentlich jeder nutzen sollte. Obst, Gemüse, weniger Fleisch, Wasser zum Trinken usw. Das kostet nicht mehr.

    Viele leben in dem Irrglauben, dass die Einschränkung, bestimmte Nahrungsmittel nicht essen zu dürfen, einen Mehrbedarf begründet. Dem ist mitnichten so.

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