ALG II Weiterbewilligung - Coronavirus Pandemie und Fragen

  • Guten Morgen! Wir haben aufgrund der Corona-Krise als Selbstständige im April ALG II beantragen müssen. Die Bewilligung läuft nun 30.09.2020 aus. Unsere Betreuerin meint, weil diese eben nicht am 31.08.2020 ausläuft, müssen wir einen Weiterbewilligungsantrag stellen und fallen nicht unter die neue Gesetzesverordnung der automatischen Weiterbewilligung?

    Ist das korrekt, müssen wir wirklich einen neuen Antrag stellen? Wie lange würde die automatische Weiterbewilligung gelten?

  • Hallo Du,

    der Aufwand für einen Weiterbewilligungsantrag mit Formular "WBA" ist doch auch nicht größer, als sich hier im Forum zu registrieren und dann diese Frage zu tippen.

    Warum also überhaupt das Grübeln?

    Formular ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und ans Jobcenter schicken, falls Du nicht ohnehin online Deinen Weiterbewilligungsantrag stellst,

    Falls es Veränderungen gab, die sich auf die Leistungen auswirken, musst Du sie so oder so melden. Das ist vom Weiterbewilligungsantrag unabhängig.

  • Die Erste Änderungsverordnung der Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung ist von der Bundesregierung wohl schon beschlossen worden. Sie gilt aber erst ab Veröffentlichung. Und im Bundesgesetzblatt ist noch nichts veröffentlicht worden.

  • Daher mein obiger Vorschlag.

    Aktuell gibt es Jobcenter, die die Weiterbewilligungen ab 01.10.20 auf Halde gelegt haben und solche, die im normalen Bewilligungsverfahren entscheiden, bis die VO offiziell ist.

    Vor dem Hintergrund kann man mit dem Einreichen eines Formulars "WBA" alle Eventualitäten abdecken.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!