Kinder müssen zuviel gezahlte Leistungen zurückzahlen?

  • 2011 haben wir in einer Bedarfgemeinschaft gelebt, meine Eltern, mein Bruder (damals etwa 12) und ich etwa 16. Es wurden wohl zuviel Leistungen gezahlt und es gab eine Gerichtsverhandlung und das Geld muss bezahlt werden. Vor einer Woche haben mein Bruder und ich eine Aufforderung erhalten, wir beide sollen knapp je 500 Euro zahlen bis Mitte Oktober. Die haben uns ein bisschen unter Druck gesetzt, da wir erstmal eine Ratenzahlung beantragen und die erforderlichen Sachen zusammensuchen müssen...Dazu zwei Fragen:

    1.) Müssen wir überhaupt zahlen?

    2.) Was passiert, wenn wir nicht zahlen?

    Vor allem ist unsere Situation unterschiedlich. Aktuell studiere ich noch, werde aber womöglich keinen Job bekommen und aufs Amt angewiesen sein, ich habe ein wenig die Angst, dass ich keinen Anspruch mehr hätte, wenn ich nicht zahle.

  • 1.) Da deine Eltern die Erstattungsbescheide sicherlich stellvertretend für euch minderjährige Kinder erhalten haben, sonst hätte es die Klage nicht gegeben: grundsätzlich ja. Allerdings kannst du dich auf Minderjährigenhaftung berufen. Damit ist die Forderung auf das Vermögen beschränkt, dass du am Tag deines 18. Geburtstages hattest. Wenn also die Forderung z. B. 500 Euro sind und du am 18. Geburtstag 120 Euro besessen hast und keine weiteren Vermögensgegenstände (Handy, Moped etc...), dann musst du nur 120 Euro zurück zahlen. Hierfür müsstest du ein entsprechendes Schreiben aufsetzen und Nachweise beilegen, was du am 18. Geburtstag besessen hast.

    2.) Es wird gemahnt und vollstreckt mit allem drum und dran.

  • Zitat

    Wenn also die Forderung z. B. 500 Euro sind und du am 18. Geburtstag 120 Euro besessen hast und keine weiteren Vermögensgegenstände (Handy, Moped etc...), dann musst du nur 120 Euro zurück zahlen.

    Danke für die Antwort. Aber wie mache ich das? Ich muss wahrscheinlich die Kontoauszüge vorlegen, die ich aber nicht habe und wie weise ich nach, dass ich etwas nicht besessen habe?

  • Du bist 2013 oder 14 demnach 18 geworden. Hattest du damals schon ein eigenes Konto? Wenn ja, kannst du dir den einen Kontoauszug von der Bank nachdrucken lassen. Ist doch nur einer, du hast sicher keine hunderte Buchungen am Geburtstag gehabt, oder?

    Du kannst auch deine Eltern fragen, ob in der Klage, falls die nach deinem 18. Geburtstag beendet wurde, bereits irgendwas zur Minderjährigenhaftung geregelt wurde. Das ist theoretisch auch möglich. Also z. B. ins Urteil (falls es eins gab) oder in die Sitzungsprotokolle schauen.

  • Zitat
    • 2.) Es wird gemahnt und vollstreckt mit allem drum und dran.

    Sorry für den Doppelpost...Können das schlimmstenfalls eine rechtliche Folge haben, die zu Gefängnis führt oder ins polizeiliche Führungszeugnis kommen? Und was heißt Vollstrecken: heißt das, dass jemand kommt und das irgendwelche Wertgegenstände abholt (denn bisher ist das ja nicht passiert...und wird die zu zahlende Summe durch Mahnungen immer größer?


    Du bist 2013 oder 14 demnach 18 geworden. Hattest du damals schon ein eigenes Konto? Wenn ja, kannst du dir den einen Kontoauszug von der Bank nachdrucken lassen. Ist doch nur einer, du hast sicher keine hunderte Buchungen am Geburtstag gehabt, oder?

    Also brauche ich nur den einen Kontoauszug von dem Monat an dem ich 18 wurde? da kann ich auf jeden Fall mal nachfragen.

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengfügt und

    Zitat erstellt

  • Also Gefängnis sicher nicht, wenn du ihm Rahmen einer möglichen Zwangsvollstreckung jetzt nicht falsche Angaben machst oder so. Aber ja, es kann zu (Lohn)Pfändungen kommen oder, dass du eine Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung, Bankrotterklärung) abgeben musst und es zu einer negativen Schufa/Score kommt.

    Du brauchst nur diesen einen Kontoauszug und ggf. eine Erklärung, dass du auch sonst kein Vermögen hattest.

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