Umzug - ALG II - Angemessenheit Kosten der Unterkunft - anderes Bundesland

  • Hallo,

    ich bin derzeit alleinerziehende Mutter von einer Tochter (fast 2 Jahre alt) und wohne in ********* und beziehe derzeit ALG-2 womit ich auch meine erste Wohnung bekam. Trotz der Grenze von 60qm hab ich die Wohnung (80qm) bekommen. Nun hab ich eine Wohnung anderen Bundesland gefunden die ebenso 78qm hat und die grenze für zwei personen (also mein kind) bei 60qm liegt. Jetzt muss ich eine Bestätigung vom Jobcenter des jeweiligen Landkreis holen und ich weiß nicht wie tolerant die Ämter sind was Wohnungssuche angeht. Hat jemand Erfahrungen? Ob es möglich wäre? Eine Antwort des Jobcenters bekomme ich erst in paar Tagen aber hätte dennoch gerne eine Meinung dazu :)

    Lieben Gruß

    Susi

  • Und was soll mir das jetzt sagen? Dir ist schon klar, dass die Mieten in München teurer sind als z. B. in Magdeburg? Und dass es daher keine bundeseinheitlichen Werte geben kann? Du musst schon bei dem dann neu zuständigen Jobcenter nachfragen, ob die Miete dort angemessen ist. So, wie es dir das jetzige Jobcenter anscheinend auch erklärt hat.

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