ALG II und Soll Wohngeld beantragen

  • Hallo Leute!

    Ich bekomme seit 1 Jahr den Harz 4 Regelbedarf und habe Mietkosten in höhe von 400€ monatlich.

    Jetzt ist mein Sohn zu mir gezogen und ich bekomme nun 767€ monatlich für uns beide + 220€ Unterhaltsvorschuss + Kindergeld.

    Jetzt hat das Jobcenter mich angeschrieben und mich aufgefordert einen Wohngeldantrag zu stellen und wenn ich das nicht umgehend tun würde, würden sie den Antrag für mich stellen.

    Jetzt habe ich ein bisschen gegoogelt und gelesen das Wohngeld und Harz4 nicht zusammen gezahlt werden können. Ich habe allerdings keine weiteren Einkünfte außer die oben genannten und bin ja auch über das Jobcenter Krankenversichert. Wenn ich Wohngeld beziehen würde und dann kein Harz 4 mehr bekommen würde, wäre ich ja gar nicht mehr Krankenversichert oder? Habe ich in dem Fall überhaupt Anspruch auf Wohngeld? Wie soll ich jetzt weiter vorgehen?

    Danke im Vorraus

  • Ok wird Kinderwohngeld genauso beantragt wie normales wohngeld? Kann ich dazu gezwungen werden das zu beantragen? Was benötige ich dafür alles? Mein vermieter weiß nicht das ich momentan von sozialleistungen lebe und das soll auch so bleiben. ich möchte nicht das er irgendetwas ausfüllen muss, sonst verzichte ich lieber auf das geld. was habe ich da für möglichkeiten?

  • Das heißt die können mich zwingen das zu beantragen? Im brief steht das sie es für mich beantragen falls ich es nicht tue. Im internet steht das es anders als das normale wohngeld keine vorrangige leistung ist und nicht verpflichtend.

    Verlinkung entfernt

    Einmal editiert, zuletzt von roidzilla88 (12. September 2020 um 15:19)

  • Stimmt, das hatte man geändert. Wenn du das tatsächlich nicht willst mit dem Kinderwohngeld (wenn du selbst kein Einkommen hast, hättest du dadurch aber wahrscheinlich mindestens 30 Euro im Monat mehr), dann weise das JC auf die Rechtsnorm hin. Dann kann man dir ja erklären, wieso man meint, dass das Wohngeld so hoch ist, dass ihr beide mindestens 3 Monate kein ALG2 benötigt.

  • Also sind die garnicht berechtigt den antrag für mich zu stellen? Kann es sein das die das trotzdem einfach machen? Mein plan wäre jetzt morgen erstmal bei der wohngeld stelle an zu rufen und dannach beim jobcenter und denen zu sagen das ich kein wohngeld beantragen kann weil sich wohngeld und harz 4 gegenseitig ausschließen. Falls die dann auf kinderwohngeld verweisen sage ich denen das ich mit dem mitarbeiter von der wohngeld stelle gesprochen habe und der mir sagte das es kein sinn macht wohngeld zu beantagen weil die bedarfsgemeinschaft dadurch nicht länger als 3 monate aus dem alg2 bezug fallen würde und nenne den paragraphen. Was meint ihr? Die wollen doch bestimmt dann irgendwas schriftliches haben oder? In deren brief steht drin das ich verpflichtet bin das zu beantragen weil es eine vorrangige leistung wäre. Ist es aber garnicht.


    Gibt es nicht im zweifelsfall die option meinen sohn ganz aus dem leistungsbezug zu streichen? Sind eh nur 78/80€ im monat sowas und dafür den ganzen hick hack das jede woche irgendwelche unterlagen gebraucht werden.

  • Mach es schriftlich und nicht telefonisch.

    Klar kannst du für deinen Sohn verzichten. Dann werden aber seine 204 Euro Kindergeld voll bei dir als Einkommen angerechnet. Wenn du das so möchtest.

    Also anstatt 30 Euro mehr im Monat dann knapp 300 Euro weniger...

  • Ja aber wenn sie das für mich beantragen dann weiß die wohngeld stelle doch garnicht das ich damit nicht einverstanden bin. Das werden die der wohngeldstelle wohl kaum sagen. Ich setze morgen einfach ein schreiben auf das ich keinen sinn darin sehe das zu beantragen mit dem paragraphen im anhang. Der stand übrigens auch auf dem schreiben vom jobcenter. Ist also quasi ein wiederspruch in sich der brief.

  • So update:

    Ich habe mit dem Jobcenter telefoniert und die haben mir gesagt ich bin verpflichtet das Wohngeld zu beantragen. Dann habe ich der Dame den Paragraphen aus ihrem eigenen Brief vorgelesen und sie sagte mir das gilt nur für Wohngeld nicht für Kinderwohngeld. Dann habe ich gesagt "aber da steht doch Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz und Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz" Und dann sagte sie mir "nein beantragen sie das bitte einfach, wir haben bereits einen Erstattungs anspruch an die Wohngeldstelle gesendet". Jetzt gehts mir irgendwie auch echt ums Prinzip weil ich mich komplett veräppelt fühle.

    Mit der Dame von der Wohngeldstelle habe ich auch telefoniert die sagte mir sie weiß nicht wie das mit dem Jobcenter läuft.

    Wie gehe ich jetzt weiter vor?

  • Hab jetzt alles schriftlich geschickt mit 1 din a4 seite paragraphen im anhang, allerdings nicht an den vorgesetzten sondern an die Dame selbst. Muss ich da jetzt mit einer bösen antwort rechnen? Ich mein wenn die briefe schicken stehen da auch 2 seiten paragraphen die sie wies aussieht selbt nichtmals verstehen. Hoffe das gibt keinen ärger jetzt.

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