Anrechnung und Erstaatungsansprüche

  • Guten Morgen..

    ich habe da mal eine frage.

    Bis heute war ich im Krankengeld Bezug und dieser endet zum Heutigen Datum.

    Da ich vorher gearbeitet habe , hab ich natürlich Anspruch auf ALG1 den Antrag habe ich bereits gestellt.

    Das Problem ist das mir die Krankenkasse das Restliche Krankengeld bis zum 10.09.2020 bereits im August Überwiesen hat .

    Natürliche ich damit schon meine ganzen Rechnung begleichen und die Miete schon eher Gezahlt und natürlich Doppelt Strom und Gasse.

    Im Umkehrschluss ist es jetzt so , das ich natürlich fast kein Geld für September habe , bis mein ALG1 bewilligt wird.

    Deshalb habe ich nun ein Antrag auf ALG2 gestellt der wurde auch , nach 3 Tagen bewilligt und die Zahlung angewiesen.

    Da ich jedoch mein ALG 1 für September erst am 1.10.2020 erhalte ( siehe Auszug aus meiner E Akte der Agentur für Arbeit )

    würde ich gerne mal wissen , ob die das September Geld trotzdem mit den Anspruch vom Arbeitslosengeld für September trotzdem verrechnet wird auch wenn ich es im Oktober also am 1. erhalte.

    Ich bin jetzt nicht auf dem neusten Stand , aber ich weis das es beim Arbeitseinkommen z.b was im Oktober gutgeschrieben wird für den Monat September auch nur mit der Leistung vom Jobcenter verrechnet werden darf.

    Wäre Super wenn da jemand rat weis , weil das ist total verwirrend da im Endeffekt so oder Weniger erhalte auch wenn ich jetzt für den September Geld vom Jobcenter erhalten habe..

    Da blickt doch keiner mehr durch

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!