ALG II - Maßnahme - Eingliederungsvereinbarung - Gültigkeit ohne Unterschrift

  • Hallo zusammen,

    ich habe nach einem Telefonat mit meinem Sachbearbeiter eine neue Eingliederungsvereinbarung per Post erhalten. Seit Corona gibt es wohl im JC hier keine Termine vor Ort mehr.

    Die EV enthält eine Maßnahme, auf die ich keine Lust habe. Da ich die EV aber ja noch nicht unterschrieben und zurückgeschickt habe, ist sie wohl auch nicht wirksam und daher kann ich doch eigentlich auch nicht sanktioniert werden, oder?

    Mir ist auch klar, dass sich das JC garantiert nochmal meldet, wenn ich das Schreiben nicht zurücksende. Aber so kann ich die Geschichte wenigstens etwas aufschieben. Die genannte Maßnahme sollte ich laut EV bis zum 02.10. abgeschlossen haben.

    Viele Grüße

  • Solange nichts unterschrieben ist, ist auch keine Vereinbarung zustande gekommen, demnach ist eine Sanktion nicht möglich. Allerdings solltest du vielleicht mit Gegenvorschlägen argumentieren. Vielleicht eine Weiterbildung, die dich voran bringt, Finanzierung Führerschein etc. Eine totale Verweigerung kommt im Fall der Fälle bei Gericht meist nicht gut an.

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