ALG II - KIZ - Abfindung und Anrechenbarkeit alter Ansprüche

  • Hallo,

    es stellt sich folgende Situation dar:
    ALGII Bezug seit 03/2020

    Im Januar gab es eine Einigung mit einem Ex-Arbeitgeber (Arbeitsverhältniss endete 09/2019), und eine Zahlung (Abfindung) erfolgte in 04/2020 - wird die Abfindung auf ALG2 angerechnet?

    Auch: in 01/2020 gab es ein Urteil gegen die Familienkasse bez. Anspruch Kinderzuschlag für den Monat 11/2018!!!! - zahlung erfolgte in 04/2020 - wird das angerechnet?

    Gibt es eine Chance, sollte es angerechnet werden, dagegen zu wehren?


    Ich habe in 01/2020 einen Prozess gegen die Familienkasse gewonnen. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf KiZ für 18 Monate. Leider gab es dann bei der Nachberechnung das Erwachen, dass ich eine Unterdeckung habe und damit dann doch keinen Anspruch auf KiZ.

    Normalerweise müsste dann der KiZ Antrag automatisch für ALG2 gelten.

    Es geht aber um zeiten von 03/2017-03-2019.

    Jobcenter sagt, es wird nur ein Jahr rückwirkend geprüft (obwohl Urteil und finale Bescheide im Zeitraum 01/2020-09/2020 erstellt wurden.
    Hat da jemand Erfahrung?
    Gelten diese Anträge dann auch für ALG2 und müssen die die Ansprüche prüfen und u.U. auch zahlen?
    danke

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