ALG II Antrag und Fragen zum Ablauf

  • Hallo Community,

    ich habe im Juni 2020 das allererste Mal einen Antrag auf ALG II gestellt.

    Und bis jetzt weiß ich immer noch nicht bescheid ob mir ALG II bewilligt oder verwehrt wird.

    Ich will wissen, wann ich weiß, ob es mir zusteht oder es abgelehnt wird und wann ich Geld erhalten werde.

    Daher frage ich mich, wie das ganze Prozedere allgemein abläuft.

    Ich habe damals meinen Antrag + Unterlagen per Post an Person A abgeschickt.

    Ich habe dann 2 weitere Briefe erhalten, in denen noch mehr Unterlagen von mir verlangt wurden.

    Im vorletzten Brief vom 14.08.2020 (von Person B) steht:

    ,,ich habe die Berechnung Ihres SGB II Antrags übernommen und benötige zur Bearbeitung noch folgende Unterlagen ...''.

    Die Sachen habe ich dann auch noch abgesendet.

    Und am 01.09. (also gestern) kam ein Brief von (Person C):

    Da steht, dass ich zu einem Eingangsgespräch (Fallmanagement) eingeladen wurde.

    Jetzt frage ich mich:

    (1) Ist das normal, dass ein Eingangsgespräch (Fallmanagement) vor dem Ablehnungsbescheid/ Bewilligungsbescheid stattfindet?

    --> ich mache mir nur sorgen, da das Gespräch erst am 17.09 ist, und ich nicht mal weiß, ob mir irgendetwas bewilligt wurde oder nicht....sich alles in die Länge ziehen wird.

    (2) Was ist dieses Eingangsgespräch?

    (3) ich habe Angst, dass ich dahin gehe und die mir nur sagen wollen, dass mir noch paar Unterlagen fehlen. Und dann dauert das alles noch länger.

    (4) Wenn es mir bewilligt wird, dann erhalte ich das Geld rückwirkend. Wann wird das Geld überwiesen? Direkt nach dem Bescheid?

  • 1. Die Termine in der Vermittlung sind unabhängig da3, ob bereits bewilligt wurde oder nicht.

    2. Da geht es um die Vermittlung in Arbeit, Maßnahmen etc.

    3. Nein, Fallmanagement hat nichts mit der Antragsbearbeitung zu tun.

    4. Ja, Bescheiderstellung und Zahlbarmachung laufen gleichzeitig.

  • Die haben auch durch Arbeitsanweisung klargestellt das alle Anträge bis Dezember 2020 ohne Prüfung und Unterlagen stattgegeben werden müssen.

    Die Vermögensprüfung ist auf erhebliches Vermögen beschränkt und Kosten der Unterkunft sind ungekürzt zu berücksichtigen. Aber das heißt noch lange nicht, dass jeder Antrag einfach so zu bewilligen ist. Es gibt immer noch genug Personen, die keinen Anspruch haben, z. B. Studenten, EU-Bürger ohne Erwerbstätigkeit, Altersrentner, Erwerbsgeminderte usw.

    Im Übrigen ist nicht bekannt, welche Unterlagen da überhaupt nachgefordert wurden.

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