ALG II - Einkommen Anrechnung - Abzug der Zahlungen meiner Eltern

  • Guten Tag,

    ich bin seit dem 01.08.2020 in einer Ausbildung und verdiene 850€ Brutto bzw. 680€ Netto und bin 19 Jahre alt. Vor meiner Ausbildung haben meine Eltern für mich, meine kleine Schwester und die beiden einbezogen 600€+ monatlich erhalten. Da ich nun ein Einkommen habe, falle ich aus der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern raus. Aus diesem Grund haben meine Eltern für diesen Monat nur noch 120€ bekommen. Gibt es eine Möglichkeit dies zu verhindern? Mein älterer Bruder welcher über 25 Jahre alt ist, hat während seiner Ausbildung einen Antrag zum getrennt Leben von meinen Eltern dem Arbeitsamt gegeben und dadurch wurde seine Ausbildungsvergütung nicht berücksichtigt. Liegt das daran das er dann nicht mehr in der Haushaltsgemeinschaft war? Finde dazu leider nichts im Netz.

    MfG Daniel

  • Guten Tag,

    Gibt es eine Möglichkeit dies zu verhindern?

    MfG Daniel

    Ja, ausziehen. Ansonsten ist es nunmal so, dass dein kompletter Bedarf aus Regelsatz und Mietanteil jetzt durch dich selbst gedeckt werden kann. Wenn du vorher nur Kindergeld als Einkommen hattest, sind das schon ein paar hundert Euro weniger ALG2. Das Kindergeld ist dann ganz oder teilweise bei dem Kindergeldberechtigten als Einkommen anzurechnen und mindert auch wieder das ALG2 der restlichen Familie.

    Dein Bruder bildete seine eigene Bedarfsgemeinschaft. Deine Eltern haben daher nie Geld für ihn bekommen, ergo konnte auch nichts wegfallen. Und auch Kindergeld gab es nicht mehr mit 25+.

    Die fehlenden 480 Euro werden jetzt durch dein 680 Euro Lohn ersetzt. Insgesamt habt ihr also immer noch 200 Euro mehr als vorher. Einfach so weiter Alg 2 gibt es nunmal nicht, wenn sich das Einkommen ändert.

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