ALG II - Alleinerziehend - Kindesunterhalt und Fragen zur Anrechnung

  • Hallo zusammen,

    meine Tochter ist Alleinerziehend und bekommt vom Kindesvater für den kleinen Unterhalt, momentan bezieht sie Hartz IV und durch die Corona Pandamie ist es extrem schwierig ein Kitaplatz zu bekommen. Aber ich denke das ist mal alles Nebensache, beim weiterbewilligungsantrag wurden die erforderlichen Unterlagen dem Jobcenter übermittelt.

    Durch die Unterlagen, besser gesagt durch die Kontoauszüge wurde ein größerer Kindesunterhalt festgestellt.

    Tatsache ist aber das der Kindesvater vorher seine Verpflichtungen nicht vollständig nachgekommen ist, nun stottert er dieses in Raten ab.

    Meine Tochter hat auch vom Beistand vom Jugendamt dafür eine schriftliche Bestätigung, aber nun macht die Sachbearbeiterin etwas Stress. Aber zu meiner Frage jetzt, muss nun mit Einbußen zu rechnen sein?

    Vielen Dank schon einmal im voraus für Ihre Antworten.

  • Einkommen wird strikt nach Zufluss angerechnet. Wenn also neben laufendem Unterhalt auch Unterhaltsrückstände zugeflossen sind, hätte deine Tochter das umgehend mitteilen müssen.

    Sie wird wohl eine Rückforderung erhalten und eventuell sogar ein Bußgeld.

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